30.12.2022, 20:37
(30.12.2022, 20:07)alex72 schrieb: ich bin mir auch ziemlich sicher dass die Datenbank nicht gegen die Datenschutzregeln verstößt. Es werden ja nur Startpassinhaber angezeigt die mit ihrem Antrag beim Verband unter anderem auch der Veröffentlichung von Ergebnissen zugestimmt haben-
Bei genauerem Nachdenken könnte das eines der beanstandeten Probleme sein. Die DB zeigt auch Bestenlisten für Athleten unter der U14, die keinen Startpass haben müssen. Hier liegt also keine Zustimmung zur Verarbeitung der Daten vor. Als Veranstalter versucht man sich da über entsprechende Klauseln in den Ausschreibungen zu helfen, dann müsste die Datenbank aber für jede U14-Veranstaltung prüfen, ob in der Ausschreibung die Weiterverarbeitung der Daten aufgeführt wurde. Der DLV macht es sich einfach und führt keine Bestenlisten unter der U16.
Für die Athleten ab der U14 sähe ich folgendes Problem: Der Datenverarbeitende muss auf Anfrage die Zustimmung der Person zur Erhebung/Verarbeitung der Daten vorlegen. Der DLV kann dann auf den Startpass verweisen. Dieser liegt der LA-Datenbank aber nicht direkt vor, d.h. sie kann nur auf den DLV weiterverweisen. Ob das zulässig ist, wäre wohl die gerichtlich zu klärende Sache.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)