(01.10.2014, 23:38)RalfM schrieb: Jede Person, in deren Urin oder Blut eine nach sportinternen Regularien nicht erlaubte Substanz nachweisbar ist, ist vor dem Gesetz also zunächst mal unschuldig. Ein Verband müsste Klage erheben, und dann müsste nach rechtsstaatlichen Kriterien ermittelt werden, ob diese Person Schuld auf sich genommen hat. Ein reiner Nachweis einer Substanz in einer Körperflüssigkeit reicht dazu garantiert nicht aus.Für ein Ermittlungsverfahren braucht es keine Strafanzeige, dazu reicht ein Anfangsverdacht, das wäre der positive Dopingfall oder der Besitz von Dopingmitteln. Und dann hat die Staatsanwaltschaft sehr viele Mittel, um die Schuld nachzuweisen, z.B. Nachverfolgung des Geldflusses, irgendwie müssen die Dopingmittel ja bezahlt werden. Falls Dopingmittel gefunden werden, kommt es auch auf die Menge an, ein Arzt wird keine größeren Mengen verschreiben und der Sportler hat dann ja ein Nachweis vom Arzt.
Noch lächerlicher sieht es beim Besitz von Dopingsubstanzen aus, denn in der Regel sind dies ja Medikamente, die bei entsprechender Indikation auch von Krankenkassen verschrieben werden und die jeder mit sich führen darf.
Valar aus is.