(31.08.2014, 12:14)Robb schrieb: Das ist falsch, bei einigen Vorstrafen bist du auf Lebenszeit von bestimmten Berufen ausgeschlossen, diese werden nicht aus dem Führungszeugnis gelöscht, du kannst aber weiterhin in anderen Zweigen arbeiten. Genauso wäre es bei Dopern, sie dürften nicht mehr in der Leichtathletik "arbeiten", aber andere Tätigkeiten wären ihnen offen.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb:Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff, mit dem die Allgemeinheit, sei es auch nur ein bestimmter Personenkreis, vor weiterer Gefährdung geschützt werden soll (vgl. BGHNJW 1975, 1712). Deshalb darf der Strafrichter es nur verhängen, wenn die Gefahr besteht, dass der Täter auch in Zukunft den Beruf, dessen Ausübung ihm verboten werden soll, zur Verübung erheblicher Straftaten missbrauchen wird (vgl. BGHSt 22, 144, 145 f.). Voraussetzung ist, dass eine - auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung abgestellte - Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten den Richter zu der Überzeugung führt, dass die Gefahr, das heißt die Wahrscheinlichkeit künftiger ähnlicher erheblicher Rechtsverletzungen durch den Täter besteht (vgl. BGHSt 28, 84, 85 f.).Quelle
Wenn ich das lese, würde ich sagen, dass es eher unrealistisch ist zu erwarten, dass Dopingersttäter jemals mit einem Berufsverbot bestraft werden
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)