30.08.2014, 13:34
(30.08.2014, 13:15)Atanvarno schrieb: Einem Sportler, der gesperrt war, wurde nachgewiesen, dass er eine auf der Dopingliste stehende Substanz in seinem Körper hatte. Damit ist der Fall für die Sportgerichtsbarkeit erledigt.Warum nicht? Wo liegt moralisch gesehen der Unterschied zwischen Dwain Chambers und einem Finanzbetrüger? In beiden Fällen haben sich die Täter illegal finanziellen Vorteil verschafft zum Nachteil anderer, der Finanzbetrüger muß aber in den Knast, Chambers darf ein paar Jahre nicht laufen, das ist fair?
Ich sehe da einen nicht unerheblichen Unterschied, der eine derart drakonische Maßnahme wie ein lebenslanges Berufsverbot für den Sportler nicht zulässt. Wer lebenslange Sperren will, muss auf strict liability und Beweislastumkehr verzichten und dem Sportler in einem ordentlichen Gerichtsverfahren Betrugsabsicht nachweisen. Wollen wir das wirklich?
Valar aus is.