14.06.2022, 14:51
(14.06.2022, 11:20)Jonny schrieb:Das ist nicht so einfach. Nach den Nominierungsrichtlinien des DLV (z.B. 3.2.2 (2) ) müssen Athleten mit bereits erfüllter EM-Norm, die zur DM jedoch noch nicht starten können, trotzdem ein Sonderstartrecht beantragen, um die Chance zur EM-Nominierung am 26.7. zu erhalten. Das ist weder im Interesse der Topathleten, noch im Interesse der potenziellen Nachrücker, denen die Startmöglichkeit bei der DM genommen wird. Das ist ein hausgemachtes Problem des DLV.(14.06.2022, 08:36)Solos schrieb:Dann hoffen wir mal, dass alle mit Sonderantrag dieses Mal auch wirklich starten und nicht wieder unnötig Plätze wegnehmen.(14.06.2022, 08:30)Jonny schrieb: Seid doch froh, dass die Startfelder größer werden und endlich mal mehr Leute startenAuf jeden Fall. Nur werden die Felder durch die vorgenommene Begrenzung der TN-Zahl nicht wirklich größer. Und zusätzlich haben Athleten mit Sonderstartrecht ab dem Zeitpunkt der Genehmigung ihren Startplatz sicher, ohne das im Gegenzug die TN-Zahl hochgesetzt wird. Daher ist es schon wichtig, die Erteilung des Sonderstartrechts sorgfältig zu prüfen. Schließlich nimmt man in der derzeitigen Konstellation mit A- und B-Norm anderen Athleten damit die Möglichkeit, sich regelgerecht zu qualifizieren.