(14.06.2022, 07:58)Oliver schrieb:Nein. Das Sonderstartrecht rechtfertigt sich per Definition im zu verwendenden Antragsformular durch die Perspektive auf einen Einsatz in der Nationalmannschaft a) im Jahr des Sonderantrages, für den ein DM Start notwendig ist (Nominierungskriterium) oder b) in den kommenden zwei Jahren. Ein Nationalmannschaftseinsatz in der jüngsten Vergangenheit ist kein Kriterium, kann aber natürlich zur Begründung der erforderlichen Perspektiven herangezogen werden.(14.06.2022, 07:37)Solos schrieb: Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Sonderstartgenehmigung ist die Perspektive für einen Nationalmannschaftseinsatz im Jahr der Antragsstellung oder in den kommenden 2 Jahren. Diese sollte bei Tesfaye erfüllt sein.Da er ja am Europacup teilgenommen hat, ist der Nationalmannschaftseinsatz für das Jahr 2022 bereits erfüllt gewesen und somit folgerichtig auch seine Teilnahme an der DM legitim.
Tesfaye's Start ist auf jeden Fall legitim.