12.04.2022, 12:06
Zur Information: Regel 240 Straßenläufe - Anmerkung 2: Um zu verhindern, dass bei einem späteren Nachmessen die Strecke kürzer als die offizielle Streckenlänge befunden wird, ist bei ihrem Anlegen ein »Sicherheitsfaktor« einzubeziehen, der bei der Fahrrad-Messmethode 0,1 % betragen soll, d.h., jeder Streckenkilometer hat eine Messlänge« von 1001 m.
Das ergibt: 42,237195 km. Damit müssen alle Strecken grundsätzlich zu lang sein. Und folgerichtig sollte eine kürzere Strecke nicht mehr bestenlistenfähig sein - egal, ob sie noch über 42,195 km liegt oder nicht. (Alle laufen 42,237195 km.)
Verpflegungsstellen sollten keinen Einfluss haben dürfen, weil sonst die imaginäre Ideallinien-Laufstrecke für "Läufer ohne Nutzung von Verpflegungsstellen" zu kurz wäre. Das wäre ein sehr kreatives, nachträgliches Vermessen...
Spitzenläufer nehmen auch nicht alle Verpflegungsstellen mit und liefen dann schlicht zu kurz...
Das ergibt: 42,237195 km. Damit müssen alle Strecken grundsätzlich zu lang sein. Und folgerichtig sollte eine kürzere Strecke nicht mehr bestenlistenfähig sein - egal, ob sie noch über 42,195 km liegt oder nicht. (Alle laufen 42,237195 km.)
Verpflegungsstellen sollten keinen Einfluss haben dürfen, weil sonst die imaginäre Ideallinien-Laufstrecke für "Läufer ohne Nutzung von Verpflegungsstellen" zu kurz wäre. Das wäre ein sehr kreatives, nachträgliches Vermessen...
Spitzenläufer nehmen auch nicht alle Verpflegungsstellen mit und liefen dann schlicht zu kurz...