10.02.2022, 00:46
(09.02.2022, 18:38)Atanvarno schrieb:Das die Ausnahme für Schüler in den Ferien nicht gilt, ist aber doch nichts neues?!
Normalerweise können das Schüler aber mit dem Testheft abdecken. Da das hier explizit ausgeschlossen wird, hätte man aus meiner Sicht nach einer Alternative suchen können/müssen, bspw. Nachweis von drei offiziellen Schnelltests/Woche über zwei Wochen im Vorfeld (was ja dann einem ordnungsgemäß geführten Schultestheft entsprechen würde).
Also zumindest in BaWü gilt das schon lange.
Ausnahmen:
"Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/Beratungs-zentrums, einer auf der Grundschule aufbauendenSchule oder einer beruflichen Schule° – gilt nurfür Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahreund nicht während der Ferien"
--> In den Ferien ist dann ein negativer Schnelltest notwendig