15.12.2021, 17:51
(15.12.2021, 11:51)OldSchoolRunner schrieb: zudem als zusätzliche Frage:Das ist in der Tat gut versteckt und zwar hier am Ende der Seite zu finden:
Ich lese die Verordnung in BW auf den ersten Blick etwas anders. Kann es sein, dass Du Sporttreibende und Zuschauer verwechselt hast?
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonders...nung-sport
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Warum manche Vereine das noch schneller umsetzen weiß ich nicht. Freunde haben uns das erzählt aus dem Rope Skipping und Handball.