30.06.2021, 08:41
Nur einmal als Info, was hier in Baden-Württemberg zu Sport und Corona kommuniziert ist:
( siehe Lockerungen für den Sport bei niedrigen Insidenzen )
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"... Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ab Montag, den 28. Juni 2021 weitere Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg bei nun vier Inzidenzstufen vor. Die neu geformten Inzidenzstufen tragen der aktuellen Situation Rechnung, ziehen aber im gleichen Moment klare Grenzen. Übersicht der Inzidenzstufen
Inzidenzstufe 1 gilt bei einer Inzidenz unter 10.
Inzidenzstufe 2 gilt zwischen 10 und 35.
Inzidenzstufe 3 gilt zwischen 35 bis 50.
Inzidenzstufe 4 greift ab einer Inzidenz von über 50.
Unabhängig der Inzidenzstufe ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Hygienekonzept und die Nachhaltung der Kontaktdaten erforderlich.
Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiter bestehen. Allerdings ist eine medizinische Maske beim Sport treiben nicht mehr notwendig. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Laien zugelassene Selbsttest gelten ebenfalls, sofern unter Aufsicht durchgeführt und bescheinigt. Die bisherige Regelung für Schüler:innen bleibt unangetastet.
Inzidenzstufe 1 (<10): ( Rostock ist KLAR unter 10 ... eher gegen 0 )
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Auch die Verordnungen in Rostock sehen soweit ich es verstehe ähnliches vor. Wie man hier nach wie vor eine Jugendmeisterschaft mit einer so restriktiven Ausschreibung wie für Rostock machen will, das macht mich echt wütend!
( siehe Lockerungen für den Sport bei niedrigen Insidenzen )
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"... Die überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht ab Montag, den 28. Juni 2021 weitere Lockerungen für den Sport in Baden-Württemberg bei nun vier Inzidenzstufen vor. Die neu geformten Inzidenzstufen tragen der aktuellen Situation Rechnung, ziehen aber im gleichen Moment klare Grenzen. Übersicht der Inzidenzstufen
Inzidenzstufe 1 gilt bei einer Inzidenz unter 10.
Inzidenzstufe 2 gilt zwischen 10 und 35.
Inzidenzstufe 3 gilt zwischen 35 bis 50.
Inzidenzstufe 4 greift ab einer Inzidenz von über 50.
Unabhängig der Inzidenzstufe ist ein vom Gesundheitsamt bestätigtes Hygienekonzept und die Nachhaltung der Kontaktdaten erforderlich.
Die medizinische Maskenpflicht bleibt weiter bestehen. Allerdings ist eine medizinische Maske beim Sport treiben nicht mehr notwendig. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Für Laien zugelassene Selbsttest gelten ebenfalls, sofern unter Aufsicht durchgeführt und bescheinigt. Die bisherige Regelung für Schüler:innen bleibt unangetastet.
Inzidenzstufe 1 (<10): ( Rostock ist KLAR unter 10 ... eher gegen 0 )
- Im Freien und in geschlossenen Räumen ist das Sporttreiben ohne besondere Regelungen möglich.
- Wettkampfveranstaltungen können im Freien mit maximal 1.500 Personen durchgeführt werden. Bei mehr als 300 Personen gilt die allgemeine Maskenpflicht.
- Wettkampfveranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen mit maximal 500 Personen durchgeführt werden.
- Alternativ können ohne Auflagen maximal 30% der Kapazität ausgelastet werden und bei Einhaltung der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen und Getestet) sogar bis zu 60% der Auslastung ohne Abstandsgebot.
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Auch die Verordnungen in Rostock sehen soweit ich es verstehe ähnliches vor. Wie man hier nach wie vor eine Jugendmeisterschaft mit einer so restriktiven Ausschreibung wie für Rostock machen will, das macht mich echt wütend!