24.05.2021, 11:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2021, 11:58 von TranceNation 2k14.)
(24.05.2021, 10:45)Dr. Klaus schrieb: Dabei können dann auch Entlastungsargumente vorgebracht werden.
Genau hier liegt der Fehler. Es soll doch bitte die Unschuldsvermutung gelten, bis Verdachtsmomente begründet werden und nicht umgekehrt. Oder wie sieht das mit deiner Steuerhinterziehung aus, hast du das bereinigt?