14.08.2014, 09:04
(14.08.2014, 08:54)Angerländer schrieb: Noch einmal zum Thema.Gesetze ermöglichen die schnelle Einbürgerung afrikanischer Langstreckler in der Türkei genauso wie die schnelle Einbürgerung von Tesfaye in Deutschland. Du willst eine Regelung, die die unterschiedlichen Gesetze in allen europäischen Ländern respektiert, aber trotzdem den Start "importierter "Athleten begrenzt. Wie soll das gehen? Über den Wohnort geht es nicht, weil EU-Bürger Freizügigkeit genießen, wenn man also vorschreiben würde, ein Athlet müßte sounsoviele Jahre in seinem Heimatland leben, bevor er starten würde, würde man ihm diese Freizügigkeit nehmen, Verstoß gegen EU-Recht. Ich bin kein Jurist, aber ich glaube, jede mehrjährige Sperre dieser Athleten würde einem Berufsverbot gleichkommen, wer in Deutschland nicht für den DLV starten kann, wird nicht in Kader aufgenommen, bekommt keine Förderung usw, das wäre eine deutliche Benachteiligung gegenüber anderen Athleten und deshalb wohl rechtwidrig.
Bei Kontinentalmeisterschaften sollten auch nur Bürger des jeweiligen Kontinents starten dürfen. Das Argument Globalisierung hinkt ein wenig. Denn wenn es darum geht die ganze Welt zu vereinen, dann muss man konsequenterweise die Kontinentalmeisterschaften abschaffen, und jedes Jahr eine Weltmeisterschaft durchführen.
Das ganze Leben jedes einzelnen ist durch Gesetze, Vorschriften und Verordnungen reglementiert. Warum sollte man nicht auch in diesem Fall, für eine Starterlaubnis bei Kontinentalmeisterschaften eine ordentliche Regelung finden können? Ich hatte ja bereits einige Vorschläge gemacht.
Valar aus is.