06.04.2021, 11:12
(06.04.2021, 10:35)Küstenkrebs schrieb:Wenn Athleten oder der Verband eigenständig über diese Erkrankung öffentlich kommuniziert haben, halte ich es Datenschutztechnisch für unproblematisch, da es sich um eine öffentlich zugängliche Information handelt. Beispiele dafür wären Karl Bebendorf, Mateusz Przbylko oder Mohamed Mohumed.(06.04.2021, 09:48)sub4 schrieb: Bezüglich Covid-19 Langzeitfolgen. Ich denke es wäre spannend, positive Fälle der DLV Athleten mal hier zu sammeln um dann zu schauen, wie und wann sie wieder in die Saison einsteigen und ob sich überhaupt Muster erkennen lassen. Vielleicht in einem neuen Thread?
Sollte man sich hier zurückhalten? Es geht schließlich um medizinische Befunde, die nur indirekt etwas mit dem Sport zu tun haben. Und was darf als öffentlich bekannt gelten und ist deshalb bezüglich Datenschutz unproblematisch?