06.09.2020, 19:53
(06.09.2020, 19:20)Doberaner schrieb:Kann man vermutlich nicht, daher ist es eben Ermessenssache. Einmal in den Innenraum oder auf die Kante treten ist ja nicht einmal ein voller Schritt. Die Grenze würde ich bei etwa zwei vollen Schritten, also drei bis vier Bodenkontakten im Innenraum, sehen. Wenn jemand auf diese Art innen überholt, natürlich DQ. Ich hätte auch kein Problem damit, in der Kurve strenger zu sein als in der Geraden etc. Oder Zeitstrafen einzuführen, was aber anscheinend noch nie ernsthaft diskutiert worden ist (außer beim Gehen).(06.09.2020, 18:57)Jo498 schrieb: Aber m.E. sollte der Leitwert sein, ob ein Vorteil erzielt wurde und/oder Absicht erkennbar ist, ähnlich wie bei Rempeleien. Für mich passt weitgehendes Laufenlassen bei mitunter ruppigen Rempeleien nicht zur Überstrenge bei für das Ergebnis irrelevanten einzelnen Stolperschritten in den Innenraum.Gibt es für dich eine Grenze, ab wie vielen Schritten man disqualifizieren sollte? Das ist genau die Frage, die wir den Trainern bei Workshops stellen. Eine konkrete allgemeingültige Antwort konnte noch keiner geben.
Ich sehe halt, anders als bei manchen Ruppigkeiten oder seinerzeit bei "Hary-Start", so gut wie keine Gefahr der systematischen Ausnutzung, aber eine vollkommen unproportionale Bestrafung für eine Unachtsamkeit, die praktisch kaum je einen Vorteil bringt, weil fast immer mit einem "aus dem Tritt kommen", verbunden.