19.06.2020, 15:41
(19.06.2020, 15:33)Jo498 schrieb: Ich habe auch keineswegs behauptet, dass man aus zwang etwas freiwillig tun soll, sondern genau umgekehrt, dass ein Sportler freiwillig entschieden hat, sich bestimmten Regeln und zwängen zu fügen. Das ist handlungstheoretisch und auch vom Hausverstand unproblematisch.Nein, wir reden nicht von bestimmten Regeln. Wir reden für Teilnehmer an internationalen Meisterschaften von einem unbedingten Zwang. Deswegen ist *Freiwilligkeit* per se ausgeschlossen.
Vor Gericht wird man nicht erkenntnisphilosophisch analysieren, weiß ich auch. Da geht es um den finanziellen Anspruch des Sportlers vs. finanziellen Anspruch des Verbands. In Aushandlung mit den Werbepartnern. Klar.