07.03.2020, 16:49
(07.03.2020, 16:25)Sprunggott schrieb: Und jetzt zum gesetzlichen Teil, warum zu 99,9% der Fälle ein Freispruch IMMER erfolgen muss :Versteh ich nicht, was hat deutsche Gesetzgebung mit dem Fall eines amerikanischen Athleten zu tun?
"Der Handel und die Abgabe mit Trenbolon enthaltenden Präparaten ohne Zulassung bzw. Erlaubnis ist nach dem Arzneimittelgesetz untersagt. Ein Besitz von mehr als 150 mg wird gemäß der Dopingmittel-Mengen-Verordnung als "nicht geringe Menge" gewertet und steht unter Strafe." (Quelle NADA)
Valar aus is.