(27.06.2014, 19:17)Robb schrieb: Steht in den Nominierungsrichtlinien 2014 unter 3.1.4 (1).
Danke. Ich kannte nur die erste Version und hab gedacht, dass der Leistungsnachweis explizit veröffentlicht wird. Anhand den Äußerungen hier im Forum bin ich davon ausgegangen, dass die DLV-A-Norm genügt.
Dann hat sich aber auch Deine Befürchtung nicht bestätigt:
Robb im alten Forum schrieb:Ich hab gerade das Interview mit Claudia Rath gelesen und danach die Nominierungsrichtlinien für die EM runtergeladen. Ich krieg langsam das Gefühl, der DLV versucht jedes Jahr aufs neue, die Nominierungsrichtlinien noch schwachsinniger als im Vorjahr zu gestalten. Schrader und Rath brauchen 2014 KEINEN Mehrkampf vor der EM zu bestreiten, lediglich ein Leistungsnachweis wird verlangt. Spätestens seit London 2012 wissen wir, wie lasch diese Leistungsnachweise im DLV gehandhabt werden, warum also gibt man gerade im Mehrkampf, wo das Niveau in Deutschland sehr hoch ist, zwei Athleten einen Freischein? Die Leistungsdichte im Zehnkampf ist momentan so hoch, es würde mich nicht wundern, wenn 2014 auch ohne Schrader 3-4 Deutsche über 8500 Punkte schaffen. Im Siebenkampf kehren hoffentlich Oeser und Schwarzkopf zurück, dann wäre bei regulärer Quali nicht mal sicher, dass Rath sich überhaupt qualifizieren würde. Ich verstehe die Logik hinter diesen Richtlinien nicht.