04.03.2015, 23:31
(04.03.2015, 22:49)Hellmuth K l i m m e r schrieb: Ich halte eine solche Reglung - auch wenn sie vorher in der Ausschreibung nicht angegeben war - für legitim.
Sehe ich auch so, wenn es die Umstände erfordern.
Beispiel: Winterwurf im Dezember, schon Zeitverzug und Diskuswerfen kurz vor Sonnenuntergang und kein Flutlicht verfügbar (weil das benachbarte Fussballstadion den ganzen Strom "verbrauchte"

PS: Wir haben das Licht doch noch anbekommen und es konnte wie ausgeschrieben stattfinden. Aber die Ankündigung für die vier Versuche war schon raus. Die "Proteste" kamen übrigens ausschließlich von Ü35-Athleten. Alle anderen hatten damit kein Problem...