28.05.2024, 08:57
(28.05.2024, 08:43)athleticsfirst schrieb: Weiß Jemand wie das mit der B-Norm bei Kaderathleten läuft?Man muss soweit ich weiß mit Sonderstartrecht immer auch ganz normal melden.
Wenn ein Kaderathlet mit B-Norm melde,t darf der auf jeden Fall starten, oder muss er ein Sonderstartrecht beantragen um sicher dabei zu sein? Es könnten ja durch Sonderstartrecht auch noch Athleten ohne jegliche Norm teilnehmen, dann würde der Kaderathlet bei Überschreitung der max. Teilnehmerzahl rausfallen, oder sehe ich das falsch?
Das würde dann bedeuten, man muss normal mit B- Norm melden und gleichzeitig ein Sonderstartrecht beantragen.
Und nur weil man Kaderathlet ist, gelten keine Sonderregeln. Das Sonderstartrecht muss man schon beantragen und begründen.
Ich frage mich eher, wie kann man Kaderathlet sein, die Disziplin offenbar absolviert haben (B-Norm), aber nicht gut genug für die A-Norm sein?