02.03.2023, 11:20
Hallo in die Runde,
laut Kampfrichterordnung des DLV muss ein Kampfrichter Mitglied in einem Verein sein. Das ist klar und logisch.
Ist der Verein und dessen Sportart oder auch Interesse dann egal?
Angenommen jemand ist Kampfrichter und im Angelverein und hilft bei einem Wettkampf als Kampfrichter/Helfer. Es passiert ein (kleiner) Unfall, man knickt bspw. im Sand beim Harken um und überdehnt seine Bänder.
Welche Versicherung könnte diesem Helfer/Kampfrichter helfen? Die des Vereins, wo er Mitglied ist, oder könnte diese sich aufgrund der artfremden Sportart "herausreden" oder unterstützt dann die Versicherung des austragenden Vereins?
Grüße
mocki
laut Kampfrichterordnung des DLV muss ein Kampfrichter Mitglied in einem Verein sein. Das ist klar und logisch.
Ist der Verein und dessen Sportart oder auch Interesse dann egal?
Angenommen jemand ist Kampfrichter und im Angelverein und hilft bei einem Wettkampf als Kampfrichter/Helfer. Es passiert ein (kleiner) Unfall, man knickt bspw. im Sand beim Harken um und überdehnt seine Bänder.
Welche Versicherung könnte diesem Helfer/Kampfrichter helfen? Die des Vereins, wo er Mitglied ist, oder könnte diese sich aufgrund der artfremden Sportart "herausreden" oder unterstützt dann die Versicherung des austragenden Vereins?
Grüße
mocki
Kreiskampfrichterwart Leipziger Land
www.lfv-oberholz.de | www.kfv-leichtathletik-ll.de