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Kampfrichterversicherung - Mockauer - 02.03.2023

Hallo in die Runde,

laut Kampfrichterordnung des DLV muss ein Kampfrichter Mitglied in einem Verein sein. Das ist klar und logisch.
Ist der Verein und dessen Sportart oder auch Interesse dann egal?

Angenommen jemand ist Kampfrichter und im Angelverein und hilft bei einem Wettkampf als Kampfrichter/Helfer. Es passiert ein (kleiner) Unfall, man knickt bspw. im Sand beim Harken um und überdehnt seine Bänder.
Welche Versicherung könnte diesem Helfer/Kampfrichter helfen? Die des Vereins, wo er Mitglied ist, oder könnte diese sich aufgrund der artfremden Sportart "herausreden" oder unterstützt dann die Versicherung des austragenden Vereins?

Grüße
mocki


RE: Kampfrichterversicherung - Prometheus2000 - 02.03.2023

Hallo,

bei solchen Bagatellschäden kommt meines Wissens eh nur die normale Versicherung der betreffenden Person auf.
In NRW, wo alle Vereinsmitglieder und Kampfrichter (im übrigen auch Helfer, die nicht unbedingt Mitglied sein müssen) bei der ARAG versichert sind, kommt diese nur für Brillen- und Zahnschäden auf sowie bei Schäden bei (Teil-Invalidität) und im Todesfall. 
Beim simplen Umkicken muss man sich gar nicht an die Sportversicherung wenden. Das ist meine Erfahrung. 
Kann sein, dass es in anderen Bundesländern anders ist. 

Viele Grüße
Patrick