17.07.2014, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2014, 14:23 von dominikk85.)
(14.07.2014, 13:47)Doberaner schrieb:Ich bin kein Kari, aber ich würde sagen trotzdem DQ. Klar hat der Kari sich falsch verhalten, aber die Mannschaft hat ja dennoch einen Vorteil und die anderen Teams können nicht dafür bestraft werden, dass der Kari gepennt hat.Zitat:"Für jeden Wechsel in Bahnen hat ein bestimmter Offizieller sicherzustellen, dass die Athleten korrekt in ihren Wechselzonen stehen und Kenntnis von einem anwendbaren Wechselvorlauf haben." (IWR Regel 170.3)
Also nochmal:
Ein "bestimmter Offizieller" (Wechselrichter) muss sicherstellen, dass die Athleten da stehen, wo sie stehen dürfen bzw. sie auf eine bevorstehende Regelverletzung hinweisen.
Der Kari hat also eine Informationspflicht. Was passiert, wenn er nicht informiert und eine Staffel aufgrund dessen disqualifiziert wird?
Die Frage ist also, ob ein Einspruch der disqualifizierten Staffel Aussicht auf Erfolg hat, weil der Kari seiner Informationspflicht nicht nachgekommen ist.
Auch noch interessant: wie kann ich (einspruchssicher) dokumentieren, dass ich eine Staffel auf einen Fehler hingewiesen habe?
Ich wundere mich sowieso über die Regel, ich finde es zwar nett die Athleten darauf hinzuweisen, aber eigentlich muss jeder Athlet die Regeln selber kennen.