16.01.2022, 10:35
Also in der IWR steht:
Bei Wettkämpfen nach Absatz 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 „Internationale
Wettkämpfe“ aus den Definitionen darf die Aufsprungmatte nicht kleiner
sein als 6m lang, 4m breit und 0,7m hoch hinter der senkrechten Fläche
der Sprunglatte
und weiter unten:
Kommentar:
Bei anderen Wettkämpfen soll die Aufsprungmatte nicht kleiner als 5m lang,
3m breit und 0,7m hoch sein.
Die Höhe soll also immer 70cm betragen, in der Realität in deutschen Hallen und in Stadien kommt eine Matte mit 70cm Höhe aber nicht so häufig vor.
Bei Wettkämpfen nach Absatz 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 „Internationale
Wettkämpfe“ aus den Definitionen darf die Aufsprungmatte nicht kleiner
sein als 6m lang, 4m breit und 0,7m hoch hinter der senkrechten Fläche
der Sprunglatte
und weiter unten:
Kommentar:
Bei anderen Wettkämpfen soll die Aufsprungmatte nicht kleiner als 5m lang,
3m breit und 0,7m hoch sein.
Die Höhe soll also immer 70cm betragen, in der Realität in deutschen Hallen und in Stadien kommt eine Matte mit 70cm Höhe aber nicht so häufig vor.