13.12.2019, 09:20
Die Ausgangsaussage war: "Ein junger Sportler überspringt die Latte per Scherensprung." Es kann doch nicht ernsthaft zwei Meinungen darüber geben, dass ein Überspringen der Latte bedeutet, dass der gesamte Körper über das Hindernis Latte gebracht werden muss, um diese zu überspringen und nicht nur Teile davon, Körperschwerpunkt hin oder!
Ein Kampfrichter vor Ort muss mMn einen Versuch ungültig geben, wenn nicht der komplette Springer hinter der Latte auf der Matte landet, sondern sich vor vollständiger Überquerung mit dem Schwungbein wieder von der Matte abstößt und im Absprungbereich landet.
In Regel 182 ist die Rede von "Sprunglatte überqueren", was nach gesundem Menschenverstand keine andere Interpretation zulassen kann als "voll und ganz"! Davon, dass dieses Überqueren nur auf den KSP zutreffen muss, ist nirgendwo die Rede, geschweige denn, dass dieses genauer geregelt wäre. Wozu auch?
Von daher widerspreche ich kari.hgw, der den Sprung offenbar gültig gegeben hätte - auf welche Regelauslegung hin bitte schön? Da hätte ich gern eine Begründung, belegt mit Hinweis auf eine entsprechende Regel in der IWR, die eine Interpretation in Richtung "gültig" zuließe...
Gültig gäbe ich einen Sprung nur dann, wenn sich der Springer zwar von der Matte abstieße und quasi wieder retour über die Latte in den Absprungbereich katapultierte, vorher aber auch das Sprungbein hinter der Latte gewesen wäre.
Ein Kampfrichter vor Ort muss mMn einen Versuch ungültig geben, wenn nicht der komplette Springer hinter der Latte auf der Matte landet, sondern sich vor vollständiger Überquerung mit dem Schwungbein wieder von der Matte abstößt und im Absprungbereich landet.
In Regel 182 ist die Rede von "Sprunglatte überqueren", was nach gesundem Menschenverstand keine andere Interpretation zulassen kann als "voll und ganz"! Davon, dass dieses Überqueren nur auf den KSP zutreffen muss, ist nirgendwo die Rede, geschweige denn, dass dieses genauer geregelt wäre. Wozu auch?
Von daher widerspreche ich kari.hgw, der den Sprung offenbar gültig gegeben hätte - auf welche Regelauslegung hin bitte schön? Da hätte ich gern eine Begründung, belegt mit Hinweis auf eine entsprechende Regel in der IWR, die eine Interpretation in Richtung "gültig" zuließe...
Gültig gäbe ich einen Sprung nur dann, wenn sich der Springer zwar von der Matte abstieße und quasi wieder retour über die Latte in den Absprungbereich katapultierte, vorher aber auch das Sprungbein hinter der Latte gewesen wäre.
Wo kämen wir denn da hin? Wenn jeder sagen würde, wo kämen wir denn da hin und niemand ginge, um zu sehen wohin man käme wenn man ginge...
www.lac-luebeck.de