07.08.2017, 10:53
(07.08.2017, 08:04)Atanvarno schrieb: Den Versuch Dopingsünder von Großereignissen fernzuhalten hat es auch schon gegeben und er ist vor den gleichen Gerichten krachend gescheitert (s. Dwain Chamber vs BOC)
Deshalb müßte man einen solchen Bann eben rechtlich absichern. Das BOC hatte damals einfach beschlossen, keine Doper mehr zu nominieren und dafür gabs keine Grundlage. Für die Komplettsperre der Russen gabs diese offenbar, denn alle Einsprüche vor dem CAS sind gescheitert.
Valar aus is.