12.12.2017, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2017, 22:46 von Atanvarno.
Bearbeitungsgrund: Layout
)
20. Einlagensicherungsfonds
(1) Schutzumfang
...Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt,
...wenn die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt.
Auf Einlagen, die bereits vor dem 1.1.2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung.
Nach dem 31.12. 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz,
sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann...
(2) Sicherungsgrenzen
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31.12.2019 20 %, bis zum 31.12.2014 15 % und ab dem 1.1.2025 8,75 % der für die Einlagensicherung massgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung(EU) Nr. 575/2013.
Für Einlagen, die nach dem 31.12.2011 begründet oder prolongieret wurden, gelten,
unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage,
die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen.
Für Einlagen, die vor dem 31.12.2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin...
(1) Schutzumfang
...Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt,
...wenn die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt.
Auf Einlagen, die bereits vor dem 1.1.2020 bestanden haben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung.
Nach dem 31.12. 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz,
sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert werden kann...
(2) Sicherungsgrenzen
Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31.12.2019 20 %, bis zum 31.12.2014 15 % und ab dem 1.1.2025 8,75 % der für die Einlagensicherung massgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung(EU) Nr. 575/2013.
Für Einlagen, die nach dem 31.12.2011 begründet oder prolongieret wurden, gelten,
unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage,
die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen.
Für Einlagen, die vor dem 31.12.2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin...