28.01.2015, 16:48
In letzter Zeit werden Senioren-Landes- und Regionalmeisterschaften immer häufiger als bundesweit offene Veranstaltungen durchgeführt (siehe z.B. Offene HLM Sachsen-Anhalt vom 24.01.15).
Dies finde ich grundsätzlich gut. Gibt eine solche Veranstaltung doch den Senioren die Möglichkeit, sich bei immer selten werdenden Sportfesten mit Seniorenwertung gegenseitig zu messen, den gegenwärtigen Leistungsstand zu ermitteln und vielleicht eine noch erforderliche Mindestleistung zu erbringen. Darüber hinaus kann sich der Verband zusätzlicher Einnahmen über die Organisationsgebühren freuen.
Unter den in einem Korb befindlichen Früchten soll der beste Apfel ausgezeichnet werden.
Ergebnis nach der Meinung des, wie oben handelnden Verbandes: Der beste Apfel kann auch eine Birne oder ein Pfirsich sein!
Wer kann sich so etwas nur ausdenken?
Wohlgemerkt: Es geht nicht um die Auszeichnung der besten Frucht, sondern nach der Ausschreibung um den besten Apfel!
gehtdoch
Dies finde ich grundsätzlich gut. Gibt eine solche Veranstaltung doch den Senioren die Möglichkeit, sich bei immer selten werdenden Sportfesten mit Seniorenwertung gegenseitig zu messen, den gegenwärtigen Leistungsstand zu ermitteln und vielleicht eine noch erforderliche Mindestleistung zu erbringen. Darüber hinaus kann sich der Verband zusätzlicher Einnahmen über die Organisationsgebühren freuen.
Nicht nachvollziehbar ist jedoch nach meiner Meinung die Entscheidung eines Landesverbandes, dass bei solch einer Veranstaltung auch Verbandsfremde Landesmeister werden können. Dies widerspricht meines Erachtens eindeutig dem Sinn und Zweck einer Verbandsmeisterschaft, bei der doch wohl ermittelt werden soll, welcher startberechtigte Athlet dieses Verbandes am Veranstaltungstag der Beste ( = Meister ) ist; Ziel kann es aber wohl zweifelsfrei nicht sein festzustellen , dass vielleicht ein verbandsfremder Athlet besser ist als die verbandsangehörigen!
Es ist schlichtweg absurd, eine Verbandsmeisterschaft zu veranstalten und dann sinn- und zweckwidrig einen verbandsfremden Athleten als Meister des Verbandes auszuzeichnen, obwohl er ansonsten keinerlei Bindung zum Verband hat! Es handelt sich in diesem Fall dann nach meiner Meinung nicht mehr um eine Verbandsmeisterschaft, sondern um eine verkappte, kleine (weil ohne Mindestleistung und nicht vom DLV durchgeführte) inoffizielle „Deutsche Meisterschaft“ bzw. um ein unter falscher Flagge veranstaltetes Meeting.
Warum diese verbandsseitige Ungerechtigkeit, diese Benachteiligung der eigenen Athleten? Werden so viele doch ggf. der Möglichkeit beraubt, jemals trotz guter Leistung Meister in ihrem Verband zu werden! „Meister“ werden dann wohl in erster Linie reisende „Titelsammler“. Ist es dem Verband nichts wert, wenigstens als kleines Zeichen der Anerkennung die Leistung seiner Seniorenathleten exklusiv zu würdigen? Warum die Bevorzugung verbandsfremder Athleten?
Werden für den verbandsfremden Athleten etwa auch Verbandsabgaben an den veranstaltenden Landesverband abgeführt, setzt er Arbeit und Zeit für ihn ein und übt er etwa ein Ehrenamt (Funktionärsamt, Kampfrichteramt pp.) in diesem Verband aus? Beteiligt er sich sonst irgendwie am Verbandsleben? Er hat sich doch durch Zahlung der Organisationsgebühr lediglich das Recht „erkauft“, an einem offiziellen Wettkampf teilzunehmen und seine dort erbrachte Leistung amtlich bestätigen zu lassen. Er zahlt doch keinen, ihn mit den verbandseigenen Athleten (s.o.) etwa gleichstellenden „Ausgleichsbetrag“, der ihn dann eventuell berechtigen würde, auch - zumindest moralisch - Anspruch auf einen Verbandsmeistertitel zu fordern!
Darüber hinaus dürfte die praktizierte Verfahrensweise nach meiner Auffassung auch nicht § 6 DLO entsprechen, wo die Leichtathletik-Veranstaltungen kategorisiert sind.
Nach Nr. 6.3.3 DLO i.V.m dem Anhang 2 zur DLO gehören Landesmeisterschaften unstrittig zu den Veranstaltungen, über die im Allgemeinen allein der Landesverband zu bestimmen hat. Denn er regelt ausschließlich etwas nur für die Athleten seines Verbandsgebiets.
Anders sieht es jedoch aus, wenn er sein Verbandsgebiet „verlässt“ - es „öffnet“ - und in die Rechte / Zuständigkeiten anderer eingreift. Mit der Öffnung der Teilnahmeberechtigung bundesweit handelt es sich nun eindeutig um eine Offene Veranstaltung, und zwar gemäß Nr. 6.3.3 DLO um ein Nationales Sportfest. Hierfür ist laut Nr. 3.7.6 des Anhangs 2 zur DLO (z.B. unter Beachtung der vorgesehenen Fristen und Zahlung der entsprechenden Gebühren pp.) beim DLV eine Genehmigung einzuholen. Die Tatsache der Genehmigung ist dann auch grundsätzlich in der Ausschreibung anzugeben (schon einmal dort gelesen?).
Doch was ist nun mit einer ausgeschriebenen Offenen Landesmeisterschaft? Wie ist zu verfahren?Meines Erachtens wird ihre Durchführung – d.h. Ermittlung des besten Verbandsathleten als „echte“ Landesmeister - durch die Öffnung keinesfalls berührt. Denn es handelt sich bei einer Offenen Landesmeisterschaft – wie bei vielen anderen Leichtathletikveranstaltungen – um eine gemischte Veranstaltung mit einer gesonderten, zusätzlichen Meisterschaftswertung für die Verbandsathleten. Oder wie die Erläuterung zu § 6.3 DLO sagt: Um eine offene Veranstaltung, die selbständig oder als organisatorische Gemeinschaftsveranstaltung (mit der Landesmeisterschaft) durchgeführt wird. Eventuelle Probleme oder Einschränkungen hinsichtlich einer Qualifizierung für das Weiterkommen dürfte es damit bei der Durchführung m.E. nicht geben, zumal alle Läufe in den letzten Jahren bekanntlich als Zeitendläufe ausgeführt wurden.
Wenn doch schon überhaupt bei einem Verband als Dienstleister (!) keine Bedenken und Skrupel bestehen, seinen Seniorenathleten die ihnen zustehende Fürsorge und den Schutz des eigenen Verbandes rücksichtslos zu versagen und – sie brüskierend ! - verbandsfremde Athleten wider jegliche Logik zu ihren Landesmeistern zu küren, warum geschieht das zudem überwiegend nur bei den Senioren? Hat der Verband dabei kein schlechtes Gewissen gegenüber der großen Gruppe der die Verbandsarbeit maßgeblich tragenden Senioren? Ihr Geld und ihre Arbeit sind ihm wohl offensichtlich sehr willkommen, Wahrung der Interessen der Senioren durch ihn jedoch nicht! Für mich grenzt das leider schon an (Alters)Diskriminierung! Was sagt eigentlich der zuständige Seniorenwart dazu?
Um abschließend diesen in meinen Augen Irrsinn einmal drastisch mit einem (sprichwörtlichen) Vergleich zu verdeutlichen:
Unter den in einem Korb befindlichen Früchten soll der beste Apfel ausgezeichnet werden.
Ergebnis nach der Meinung des, wie oben handelnden Verbandes: Der beste Apfel kann auch eine Birne oder ein Pfirsich sein!
Wer kann sich so etwas nur ausdenken?
Wohlgemerkt: Es geht nicht um die Auszeichnung der besten Frucht, sondern nach der Ausschreibung um den besten Apfel!
gehtdoch