(20.08.2023, 11:49)Jonny schrieb: Athleten können unter Protest nicht laufen, wenn der Fehlstart durch ein voll funktionsfähiges Startinformationssystem erkannt wurde oder wenn der Fehlstart deutlich sichtbar ist.
Dass sie das doch können, hat Ms Lansiquot doch gerade sehr eindeutig bestätigt... oder
Chef am Start ist ein sehr korrekter Brite.
Ich verstehe die Entscheidung auch nicht (Bahn 2 gehört auch disqualifiziert), wahrscheinlich hat sie sich auf eine Störung von außen berufen. Deshalb auch die Nachfrage beim Rückstarter. Dann wird das später geklärt.
Und natürlich kann sie selbst Protest einlegen!