Ich bin mir nicht ganz sicher, wofür Fischer plädiert. Hauptsächlich scheint es ihm darum zu gehen, Doppelmoral und Inkonsistenz bei der Beurteilung von Doping bzw. allgemeiner Medikament- und Drogenge/mißbrauch in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen herauszustellen.
Ich bin klar gegen strafrechtliche Verfolgung von Doping (das war übrigens bis vor wenigen Jahren nahezu Konsensus unter Juristen), u.a., weil es kein oder ein opferloses Verbrechen ist. Das bedeutet aber überhaupt nicht, dass ich für eine Dopingfreigabe wäre. Im Gegenteil. Sportverbände sollen gegen Doping durch sportrechtliche Maßnahmen wie Sperren (ggf. lebenslang) vorgehen, was sie ja auch tun. Und auch zivilrechtliche Schritte sollten möglich sein, also zB dass Athleten oder Trainer hohe Konventionalstrafen zahlen müssen, weil sie durch Doping Verträge brechen. (Dazu muss man das natürlich vorher in die Sponsorenverträge usw. reinschreiben.)
Aber das Strafrecht sollte man da möglichst herauslassen. Bzw. wenn man einen konkreten Dopingfall als Betrug einstufen kann (analog etwa zum Abkürzen einer Marathonstrecke) oder konkrete Verabreichungen an unwissende Athleten als Körperverletzung, dann soll man gern strafrechtlich vorgehen. Aber einen eigenen Strafbestand Doping (wie er in der aktuellen Form in D ja erst vor wenigen Jahren, gegen Mehrheitsmeinung der Juristen geschaffen) wurde, halte ich für ziemlich abwegig.
Ich bin klar gegen strafrechtliche Verfolgung von Doping (das war übrigens bis vor wenigen Jahren nahezu Konsensus unter Juristen), u.a., weil es kein oder ein opferloses Verbrechen ist. Das bedeutet aber überhaupt nicht, dass ich für eine Dopingfreigabe wäre. Im Gegenteil. Sportverbände sollen gegen Doping durch sportrechtliche Maßnahmen wie Sperren (ggf. lebenslang) vorgehen, was sie ja auch tun. Und auch zivilrechtliche Schritte sollten möglich sein, also zB dass Athleten oder Trainer hohe Konventionalstrafen zahlen müssen, weil sie durch Doping Verträge brechen. (Dazu muss man das natürlich vorher in die Sponsorenverträge usw. reinschreiben.)
Aber das Strafrecht sollte man da möglichst herauslassen. Bzw. wenn man einen konkreten Dopingfall als Betrug einstufen kann (analog etwa zum Abkürzen einer Marathonstrecke) oder konkrete Verabreichungen an unwissende Athleten als Körperverletzung, dann soll man gern strafrechtlich vorgehen. Aber einen eigenen Strafbestand Doping (wie er in der aktuellen Form in D ja erst vor wenigen Jahren, gegen Mehrheitsmeinung der Juristen geschaffen) wurde, halte ich für ziemlich abwegig.