(19.03.2014, 18:26) MZPTLK schrieb: @ Pollux. Ich schätze Deine Beiträge sehr, bin aber mit diesem an einigen Stellen nicht einverstanden. Ich glaube, Hegel würde sich wieder einmal missverstanden sehen. Keinesfalls geht es bei der (seiner) Dialektik darum, das letzte Wort zu behalten, im Gegenteil, siehe oben. Und dass Hegel für Totalkontrolle ist - von wem auch immer ausgeübt - ist - sorry - schlicht Unsinn.
Popper hatte in seinem Werk 'Die offene Gesellschaft und ihre Feinde', während der Zeit und unter dem Eindruck des Faschismus und des Totalitarismus im Exil geschrieben, Hegel in die gleiche Kontrollfreak-Schublade gepackt wie Marx, Lenin und Epigonen. Da er ein gelehriger Philiosoph war, hat er das in späten Jahren korrigiert.
ICh wäre vorsichtig mit der Zuschreibung "Unsinn". Hegels Staat hat kein Korrektiv. Hegels Staat ist sogar die letzte Bastion der List der Vernunft.Man kann das durchaus mit einer spätphilosophischen Verirrung gleichsetzen. Leugnen kann man es nicht.
Auch ist Hegel kein Philosoph des Normativen. Hegels Objektivismus in Bezug auf die „List der Vernunft“ sagt uns nicht, wo wir bei dem Willen, das Doping zu bekämpfen, landen sollten. Vielleicht, wo wir landen können, wenn wir das reflexive Potential der Moderne nutzen. Hegels Analyse des Antagonismus der bürgerlichen Gesellschaft hätte zwar ein gewaltiges Potential, den Hintergrund der Dopingmentalität zu verorten. Damit könnte man sich gleichzeitig gegen die Auffassung zur Wehr setzen, dass die Manipulationsbereitschaft in der Logik des modernen Sports liegt. (Eine Position, die dem Standpunkt einer Negativen Dialektik nahekommt) Mit Hegel könnte man durchaus das selbst-reflexive Potential der Moderne gegenüber ihren eigenen Gefahrenherden geltend machen.
Und es ließe sich rekonstruieren, warum es den konzentrierten Willen zur Dopingbekämpfung gibt. Und auch, warum er sich in institutionalisierten Regelungen niederschlägt. Es besteht zudem die Möglichkeit, erklärende Gründe dafür anzugeben, warum es bei der Notwendigkeit zur Totalkontrolle des Sportlers elementare Verluste zu beklagen gibt. Aber Hegels Idee der Sittlichkeit hat nicht die Substanz, um ein gesellschaftliches Interesse nach angemessener Verfassung des Sports normativ geltend zu machen. Schon gar nicht gegenüber einem Staat, der mit dem Sport u.U. ganz andere Interessen verfolgt. Diese Interessen können anspruchsvoll, aber eben auch banal sein.