Die Startpass- bzw. Teilnahmererklärungspflicht ergibt sich aus der DSGVO. Ich kann nur jedem Verein/Verband dringend raten dem Kasseler Beispiel zu folgen, die Abmahnanwälte sitzen schon in den Startlöchern und werden einigen, die das für überflüssig halten, noch gewaltige Probleme bereiten. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nämlich nicht erst mit Veröffentlichung der Ergebnisliste, sondern bereits mit Eingabe des Namens in das Wettkampfprogramm und ohne irgendeine Form der Zustimmung (bei Besitz eines Startpasses wird diese als gegeben angenommen), verstößt man gegen die DSGVO!
10€ Nachmeldegebühren halte ich bei KM auch für überzogen, bei uns ist das kostenfrei.
10€ Nachmeldegebühren halte ich bei KM auch für überzogen, bei uns ist das kostenfrei.
There is all the difference in the world between treating people equally and attempting to make them equal (Friedrich August von Hayek)