Leistung
Teil 10/5: Diverse Autoren über Verantwortung(Fortsetzung)
15. Nida-Rümelin(Fortsetzung)
Folgenverantwortung
Wir müssen gute Gründe haben, die Wahrscheinlichkeitsverteilung unserer Handlungsfolgen zu akzeptieren.
Da wir Anderen immer Gutes antun dürfen
(MZPTLK: na, da kann es aber Irrtümer geben, woher will ich wissen, was dem Einen guttut, dem Anderen nicht?),
ist für die moralische Bewertung der mögliche Schaden relevanter als der Nutzen.
Andere haben Vetorecht, dass ihnen Schaden zugefügt wird.
Es gibt eine moralische Asymmetrie zwischen Schädigen und Guttun.
Fürs Wohltun ist man nicht verantwortlich
(MZPTLK: doch, z.B. in der Ehe!, generell widerspricht N.R sich hier wieder mal,
denn wenn er das Gute mit Begründung propagiert, und das nicht im individuell-egoistischen Rahmen verharren soll,
dann wäre es sozial katastrophal, dieses - generell - nicht als Verpflichtiung und Verantwortung zu verlangen),
aber man ist verpflichtet, nicht zu schaden.
Die wechselseitige Verantwortungszuschreibung hat Grenzen,
die durch die Eigenverantwortung(Verantwortung für das eigene Handeln) gezogen sind.
Niemand sollte Entscheidungen treffen, die den Entscheidungsspielraum anderer einschränken
(MZPTLK: Diese Forderung ist nicht von dieser Welt!!
Wenn ich einkaufe, vermindere ich die Auswahl Anderer und damit ihren Entscheidungsspielraum.
Wenn ich bie Mannschaftsballspielen mitmache, vermindere ich permanent Entscheidungsspielräume von Mitspielern und Gegnern, usw...).
Das verlangt die deontologische Ethik(wir hatten schon an anderen Stellen die Schwierigkeiten dieser Ethikvariante benannt).
Der Deontologe meint: auch dann, wenn ich annehme dass ich,
angesichts einer besseren Kenntnis der Materie die richtige Entscheidung treffen würde,
sollte ich im Einzelfall davon absehen,
da jeder für sich seine eigene Entscheidung treffen können muss.
Unbenommen ist, dass derjenige einen von ihm für kompetenter gehaltenen entscheiden lässt(Arzt, Trainer, usw.)
Stichwort. Vollmacht, aber die Beteiligten müssen ein einseitiges Beendigungsrecht haben.
Kooperative Verantwortung
In einer Kooperationssituation trägt jeder Beteiligte eine Verantwortung für das Gelingen der Kooperation.
Jeder leistet seinen Teil einer gemeinsamen Praxis, durch die das Kooperationsziel erreicht wird/werden kann..
Dafür muss im Zweifel auf individuelle Folgen-/Nutzenoptimierung teilweise verzichtet werden.
Strukurelle Rationalität:
Wenn es gute Gründe für eine kollektive Praxis gibt,
gibt es auch gute Gründe für den Einzelnen, sich an dieser Praxis zu beteiligen.
(MZPTLK: Das kann sich aber zumeist nicht 1 zu 1 verhalten)
Die Verantwortung Einzelner wird nur verständlich in dem strukturellen Kontext,
in dem diese Handlung steht.
Kooperative Praxis kann nur dann gelingen,
wenn die beteiligten Individuen ihren egozentrischen Standpunkt überwinden.
Sie müssen ihr eigenes Handeln und ihre leitenden Intuitionen
als konstitutiven Teil auf das Gelingen einer kollektiven kooperativen Praxis ausrichten.
Die rationale Entscheidungstheorie und ihr spieltheoretischer Zweig
haben kooperative Praxis bisher nicht angemessen beschrieben oder überzeugende Kriterien entwickelt,
wenn sie einem radikalen Individualismus verhaftet bleiben.
Umwege über Iteration(also wiederholte Entscheidungen)
verbergen nur notdürftig die Ratlosigkeit der Entscheidungstheorie.
Kooperative Praxis ist gerade dadurch charakterisiert,
dass sie von den beteiligten Individuen verlangt, nicht individuell folgenoptimierend zu agieren.
Gründe, die für kooperative Handlung sprechen, übertragen sich auf Gründe dür individuelle Handlungen.
(MZPTLK: Soll das eine Einbahnstrasse sein? 3 Beispiele:
1. WM Endspiel, 90. Minute: Gerd Müller orientiert sich mit Tunnelblick,
instinktiv, fokussiert zum Tor, möglicherweise 'besser' postierte Mitspieler ignorierend,
das winzige Zeitfenster für eine Chance - ohne lange zu überlegen - nutzend,
um den Ball ins Tor zu stochern....äh zu 'müllern'.
Weltmeister!
Der Trainer: Ich habe Dir doch gesagt, Du sollst kooperativ spielen!
Müller: Wären wir dann Weltmeister? Die Anderen partizipieren doch an meinem Egoismus, oder?
2. WM Endspiel, 90. Minute: Messi hört auf den Trainer (Nida-Rümelin?),
gibt ab, der Ball wird verdaddelt.
Trainer: Du wirst Deiner kooperativen Verantwortung nicht gerecht,
denn es ist statistisch erwiesen, dass, wenn Du anstelle der Mitspieler agierst,
die Torchancen wesentlich höher sind
Messi, o.k., das nächste Mal....
3. WM, Elfmeterschiessen.
Ronaldo, statistisch der sicherste Schütze, fühlt sich irgendwie unsicher(Pferdekuss, Krampf?)
und sagt's dem Trainer.
Soll der sagen: Gut, dass Du das sagst, sehr verantwortungsvoll
oder sagt der: reiss dich zusammen, wie soll ich das den Zuschauern erklären?
Geht's schief, wer ist verantwortlich?
In der Gesellschaft, vor allem in Wirtschaft und Politik, ist es noch komplizierter.
Jedenfalls würden Leistungen und Ergebnisse einer Kooperationagemeinschaft
ohne 'egoistische' Handlungen oft schlechter ausfallen.
Strukturelle Rationalität:
Die strukturelle Handlung bestimmt die punktuelle Handlung
Ohne Einbettung in den strukturellen Kontext würde die punktuelle Handlung jeweils in der Luft hängen,
sie ist ohne Einbettung nicht begründbar.
Es muss die leitende Intention des Akteurs sein, die punktuelle Handlung so zu wählen,
dass sie ein Teil der strukturellen ist.
Der Akrteur kann dann diese punktuelle Handlung begründen,
indem er die strukturelle Handlung begründet.
(MZPTLK: Was ist bei Erfolg oder was ist bei Misserfolg, siehe oben?
Fallen die Begründungen vor der Aktion und nachher gleich aus,
und vor allem: werden die Begründungen von den Adressaten
bei Erfolg genauso bewertet wie bei Misserfolg?
Natürlich nicht.)
Kooperative Verantwortung bleibt individuelle Verantwortung,
auch wenn die Gründe sich auf kollektive Handlungen beziehen.
Kollektive Handlung: Kombination von individuellen Handlungen,
die von gemeinsamen kooperativen Absichten zusammen gehalten wird.
Aber nur Individuen verfügen über handlungskonstitutive Intentionen.
Kollektive Handlungen und kollektive Verantwortung sind insofern immer lediglich figurativ.
Es gibt keine Verantwortung von Kollektiven,
da sie im strengen Sinn nicht als Handlungs-Subjekt handeln.
(MZPTLK: Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Warum müssen dann Nicht-Verursacher, also Versicherungen, die Solidargemeinschaft, der Steuerzahler, usw.
für verursachende Individuen gerade stehen?)
Korporative Verantwortung
Die einzelnen Akteure sind motiviert, dieses zu tun und jenes zu lassen,
weil sie ihr Handeln als Teil einer kollektiven Handlung ansehen,
deren Erfolg davon abhängt, dass sich hinreichend Viele im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihr beteiligen.
Wer keinen Grund hat, mit Lageraufsehern zu kooperieren oder Versicherungen zu verkaufen,
wird nicht nachhaltig für Incentives oder Strafandrohungen motivierbar sein.
Korporative Verantwortung im Sinn der Verantwortung von Korporationen für ihre Entscheidungen gibt es nicht.
(MZPTLK: siehe oben, es ist die Entscheidung einer Versicherung, ihrer Manager und Mitglieder,
Verantwortung gerade in diesem Sinn zu tragen, das steht natürlich auch in den Verträgen drin.
Aber vielleicht ist das nur ein Missverständnis?)
Korporative Verantwortung ist eine individuelle Verantwortung, eine V.,
die individuelle Akteure tragen, die eine kooperative Handlungsmotivation haben.
(MZPTLK: Widerspruch zu oben?!)
Korporationen sind keine Akteure im üblichen Sinn, sie handeln, entscheiden nicht
(Wie bitte? Was macht denn der Vorstand, die Geschäftsführung, die Vereins- und Verbandsführung? Nicht-Entscheiden?),
sie haben keine Gefühle, kein Gewissen.(MZPTLK: Das glaube ich manchmal auch!
)
Einstellungen sind gegenüber Korporationen unangemessen,
Korporationen haben keine Gründe, etwas zu glauben oder etwas zu tun.
Sie haben keine mentalen Eigenschaften und sind daher keine verantwortlichen Akteure.
(Warum gibt es sie dann überhaupt, wenn sie keine Gründe haben, etwas zu tun?
Warum gibt es Corporate Identity, C. Philosophy, Ethic Responsibility, etc.? Für die Miezekatze?
Warum wird VW zu Milliardenstrafen verdonnert?)
Ich glaube, hier hat sich N.R. etwas dolle verirrt,
oder ist das alles nur ein Missverständnis?
Jedenfalls darf man Philosophen, die so argumentieren,
nicht an verantwortliche Positionen von Korporationen setzen.
Aber formal-logisch passt es schon, und das ist die Hauptsache, oder?
Oder passt es nicht, weil die Logik falsch ist, wie Hösle an anderer Stelle vermutet?)
Überführung von korporativer Verantwortung in kooperative Verantwortung:
Gemeinsame Ziele, Regeln der Zusammenarbeit, stabile Kooperationsbeziehungen:
Jeder weiss, was der Andere weiss, und dass der Andere das Gleiche weiss.
(MZPTLK: Hmm...)
So wird individuelle Verantwortung generiert, da meine Teilhabe am Interaktionsnetz der Kooperation
auf geteilten Absichten und einer kooperativen Handlungsmotivation beruht.
Strukturelle Rationalität heisst, die ursprünglich eigenorientierte Optimierung aufzugeben
(MZPTLK: Gibt es pure eigenoptimiete Orientierung?)
und über gemeinsame Wertte und Ziele zu kooperieren.
Kooperative Verantwortung: ich bin verantwortlich für meinen Teil einer kollektiven Praxis,
die ich als Teilhaber zu vernatworten habe - und zwar nicht nur faktisch, wenn diese kollektive Praxis zustande kommt, sondern auch kontrafaktisch, nämlich dann, wenn die Nicht-Beteiligung anderer potentieller Kooperationspartner
diese Praxis nicht zustande kommen lässt.
Die Intention, nicht das Ergebnis ist entscheidend.
Politische Verantwortung
Der Verantwortungsbegriff lässt sich nicht auf praktische, also Handlungsdimensionen beschränken,
sondern auch auf Theorie, die Urteilsbildung mit einbezieht.
Es sind immer reale, individuelle Personen, die im genuinen Sinn handeln.
Alles andere sind normative Konstruktionen, die Quasi-Akteure etablieren,
deren Handeln auf dasjenige realer Akteure zurückgeführt wwerden kann.
Aber der Minister kann nicht omnikompetent sein, wenn er zeichnet,
muss er sich auf Recherchen und Sachkompetenz seiner Fachleute verlassen.
(MZPTLK: Konfusion herrscht bei N.R: bezüglich der NS-Erbschaft/Schuld/Vertreibung...
wo er die Vertreibung unschuldiger Deutscher aus den ehemaligen Ostgebieten als unrecht bezeichnet.
Auch Unschuldige tragen Verantwortung. Viele Deutsche waren nicht schuldig an Unrecht, Eroberungskriegen,
Ausplünderung, Massenmorden, usw., aber sie und ihre Nachkommen tragen Verantwortung dafür,
eine gerechte Folge ist das verlustig gehen der Ostgebiete.
Ausserdem scheitert volle Gerechtigkeit an der Unmöglichkeit,
genau herauszupräparieren, wer Schuld hatte und wer nicht
und an einer eventuellen Aufrechnung mit der Schuld der anderen Seite.
Die Akten- Beweis- und Zeugenlage ist fast immer lückenhaft und fragwürdig.
Auch viele Unschuldige waren in einem Verein/einerKorporation, genannt Drittes Reich,
dieser Verein wurde sanktioniert, wie will man gerecht differenzieren?)
Wissenschaftliche Verantwortung
- Nichtpropositioale Einstellungen, also bestimmter Teil unserer Emotionen und Gefühle,
der sich von Gründen afflizieren lässt, der sich begründen lässt.
- Propositionale Einstellungen
a) epistemische, die dann zutreffen, wenn die Sachverhalte tatsächlich bestehen
b) prohairetische, die sich auf Wünsche, Werte und Normen beziehen
'Wissenschaftliche Rationalität unterscheidet sich von lebensweltlicher
nur hinsichtlich des Masses an Systematisierung
oder hinsichtlich der Begründungstiefe.
Dieser Unterschied ist graduell.'
(MZPTLK: Sehr richtig und ganz wichtig,
das weist auch auf weniger 'fitte' und weniger willige Kooperationsteilnehmer hin)
Im Zentrum wissenschaftlicher Verantwortung steht die Begründungspflicht
von Überzeugungen, von wissenschaftlichen Hypothesen und Theorien.
Aber dann dies:
'Wissenschaft muss sich vor dem verantworten, der sie finanziert.'
(MZPTLK: nur, ausschliesslich vor dem? Dann gute Nacht!
Beispiele gebe ich lieber nicht, das würde fuchtbar!
Ich sage nur: Mephistopheles
)
Moralische Verantwortung
Da wir für alles dasjenige verantwortlich sind, für das wir Gründe haben
(MZPTZLK: so einfach ist das nicht, siehe oben),
kann nicht jede Form der Verantwortlichkeit als eine moralische gelten.
Moralische Verantwortung tragen wir dort, wo moralische Gründe uns leiten
oder jedenfalls leiten sollten.
Wir verbinden mit der Zuschreibung von Verantwortung normative Erwartungen.
Gründe sind immer normativ, unabhängig davon, auf was sich diese Gründe beziehen -
auf Überzeugungen, auf Handlungen oder auf Einstellungen.
Damit ist auch der Verantwortungsbegriff ein normativer.
Verantwortung zuschreiben bedeutet, normative Forderungen zu erheben.
Die Quellen dieser Normativität wurzeln in den Begründungsspielen, an denen wir teilhaben.
Wir sind Mitglieder einer normativen Gemeinschaft.
(MZPTLK: Was ist mit normativer Kraft von Faktischem?)
Wir geben unserem eigenen Leben einen Sinn, indem wir Projekte verfolgen, die uns wertvoll erscheinen.
Daraus ergibt sich eine Pflicht, eine Verantwortung gegen sich selbst.
(MZPTLK: Ich habe dieses oder jenes Ziel im Sport oder im Beruf,
das erscheint mir so interessant und motivierend,
dass ich mehr oder weniger investiere und dabei auf anderes verzichte,
um das für mich wertvollere Ziel zu erreichen.)
Unaufgebbar ist das deontologisches Element aller moralischer Veranrtwortung,
das eine Distanzierung von den eigenen Interessen, die Bereitschaft zur gemeinsamen Praxis
und damit die Offenheit für die kommunikative Klärung des gemeinsamen Guten und der Regeln,
die die individuelle Verfolgung des Guten bestimmen sollte, ausmacht.
Die verantwortungsethische Position mit ihrem Polytheismus moralischer Weltanschauungen,
ihr dezisionistischer Zug, ihre Vereinbarkeit mit modernen Rationalitätskonzeptionen
machen einen Ansatz aber auch für die ökonomische Sphäre attraktiv.
Aber: Keine konsequentialistische Verhunzung Weberscher Verantwortungsethik!
(MZPTLK: Dazu wurde schon einiges gesagt und wird noch gesagt werden)
Der Kern ist normativ, nicht dezisionistisch bestimmt:
'Ich nehme auf Interessen Anderer Rücksicht, und zwar nicht lediglich deshalb,
weil ich mich entschieden habe, auf sie Rücksicht zu nehmen,
sondern weil ich rücksichtsloses Verhalten für verachtenswert halte,
oder weil Rücksichtnahme mir als etwas Wertvolles erscheint.'
Hier kommt etwas Entscheidendes: Gutes, Wertvolles, Richtiges, etc.
aber es kommt keine konkretere Explikation.
Nida-Rümelin verneint die Dichotomie von moralischen und ausser-moralischen Gründen
und begibt sich so auf sehr wackeliges und widersprüchliches Terrain.
Teil 10/5: Diverse Autoren über Verantwortung(Fortsetzung)
15. Nida-Rümelin(Fortsetzung)
Folgenverantwortung
Wir müssen gute Gründe haben, die Wahrscheinlichkeitsverteilung unserer Handlungsfolgen zu akzeptieren.
Da wir Anderen immer Gutes antun dürfen
(MZPTLK: na, da kann es aber Irrtümer geben, woher will ich wissen, was dem Einen guttut, dem Anderen nicht?),
ist für die moralische Bewertung der mögliche Schaden relevanter als der Nutzen.
Andere haben Vetorecht, dass ihnen Schaden zugefügt wird.
Es gibt eine moralische Asymmetrie zwischen Schädigen und Guttun.
Fürs Wohltun ist man nicht verantwortlich
(MZPTLK: doch, z.B. in der Ehe!, generell widerspricht N.R sich hier wieder mal,
denn wenn er das Gute mit Begründung propagiert, und das nicht im individuell-egoistischen Rahmen verharren soll,
dann wäre es sozial katastrophal, dieses - generell - nicht als Verpflichtiung und Verantwortung zu verlangen),
aber man ist verpflichtet, nicht zu schaden.
Die wechselseitige Verantwortungszuschreibung hat Grenzen,
die durch die Eigenverantwortung(Verantwortung für das eigene Handeln) gezogen sind.
Niemand sollte Entscheidungen treffen, die den Entscheidungsspielraum anderer einschränken
(MZPTLK: Diese Forderung ist nicht von dieser Welt!!
Wenn ich einkaufe, vermindere ich die Auswahl Anderer und damit ihren Entscheidungsspielraum.
Wenn ich bie Mannschaftsballspielen mitmache, vermindere ich permanent Entscheidungsspielräume von Mitspielern und Gegnern, usw...).
Das verlangt die deontologische Ethik(wir hatten schon an anderen Stellen die Schwierigkeiten dieser Ethikvariante benannt).
Der Deontologe meint: auch dann, wenn ich annehme dass ich,
angesichts einer besseren Kenntnis der Materie die richtige Entscheidung treffen würde,
sollte ich im Einzelfall davon absehen,
da jeder für sich seine eigene Entscheidung treffen können muss.
Unbenommen ist, dass derjenige einen von ihm für kompetenter gehaltenen entscheiden lässt(Arzt, Trainer, usw.)
Stichwort. Vollmacht, aber die Beteiligten müssen ein einseitiges Beendigungsrecht haben.
Kooperative Verantwortung
In einer Kooperationssituation trägt jeder Beteiligte eine Verantwortung für das Gelingen der Kooperation.
Jeder leistet seinen Teil einer gemeinsamen Praxis, durch die das Kooperationsziel erreicht wird/werden kann..
Dafür muss im Zweifel auf individuelle Folgen-/Nutzenoptimierung teilweise verzichtet werden.
Strukurelle Rationalität:
Wenn es gute Gründe für eine kollektive Praxis gibt,
gibt es auch gute Gründe für den Einzelnen, sich an dieser Praxis zu beteiligen.
(MZPTLK: Das kann sich aber zumeist nicht 1 zu 1 verhalten)
Die Verantwortung Einzelner wird nur verständlich in dem strukturellen Kontext,
in dem diese Handlung steht.
Kooperative Praxis kann nur dann gelingen,
wenn die beteiligten Individuen ihren egozentrischen Standpunkt überwinden.
Sie müssen ihr eigenes Handeln und ihre leitenden Intuitionen
als konstitutiven Teil auf das Gelingen einer kollektiven kooperativen Praxis ausrichten.
Die rationale Entscheidungstheorie und ihr spieltheoretischer Zweig
haben kooperative Praxis bisher nicht angemessen beschrieben oder überzeugende Kriterien entwickelt,
wenn sie einem radikalen Individualismus verhaftet bleiben.
Umwege über Iteration(also wiederholte Entscheidungen)
verbergen nur notdürftig die Ratlosigkeit der Entscheidungstheorie.
Kooperative Praxis ist gerade dadurch charakterisiert,
dass sie von den beteiligten Individuen verlangt, nicht individuell folgenoptimierend zu agieren.
Gründe, die für kooperative Handlung sprechen, übertragen sich auf Gründe dür individuelle Handlungen.
(MZPTLK: Soll das eine Einbahnstrasse sein? 3 Beispiele:
1. WM Endspiel, 90. Minute: Gerd Müller orientiert sich mit Tunnelblick,
instinktiv, fokussiert zum Tor, möglicherweise 'besser' postierte Mitspieler ignorierend,
das winzige Zeitfenster für eine Chance - ohne lange zu überlegen - nutzend,
um den Ball ins Tor zu stochern....äh zu 'müllern'.
Weltmeister!
Der Trainer: Ich habe Dir doch gesagt, Du sollst kooperativ spielen!
Müller: Wären wir dann Weltmeister? Die Anderen partizipieren doch an meinem Egoismus, oder?
2. WM Endspiel, 90. Minute: Messi hört auf den Trainer (Nida-Rümelin?),
gibt ab, der Ball wird verdaddelt.
Trainer: Du wirst Deiner kooperativen Verantwortung nicht gerecht,
denn es ist statistisch erwiesen, dass, wenn Du anstelle der Mitspieler agierst,
die Torchancen wesentlich höher sind
Messi, o.k., das nächste Mal....
3. WM, Elfmeterschiessen.
Ronaldo, statistisch der sicherste Schütze, fühlt sich irgendwie unsicher(Pferdekuss, Krampf?)
und sagt's dem Trainer.
Soll der sagen: Gut, dass Du das sagst, sehr verantwortungsvoll
oder sagt der: reiss dich zusammen, wie soll ich das den Zuschauern erklären?
Geht's schief, wer ist verantwortlich?
In der Gesellschaft, vor allem in Wirtschaft und Politik, ist es noch komplizierter.
Jedenfalls würden Leistungen und Ergebnisse einer Kooperationagemeinschaft
ohne 'egoistische' Handlungen oft schlechter ausfallen.
Strukturelle Rationalität:
Die strukturelle Handlung bestimmt die punktuelle Handlung
Ohne Einbettung in den strukturellen Kontext würde die punktuelle Handlung jeweils in der Luft hängen,
sie ist ohne Einbettung nicht begründbar.
Es muss die leitende Intention des Akteurs sein, die punktuelle Handlung so zu wählen,
dass sie ein Teil der strukturellen ist.
Der Akrteur kann dann diese punktuelle Handlung begründen,
indem er die strukturelle Handlung begründet.
(MZPTLK: Was ist bei Erfolg oder was ist bei Misserfolg, siehe oben?
Fallen die Begründungen vor der Aktion und nachher gleich aus,
und vor allem: werden die Begründungen von den Adressaten
bei Erfolg genauso bewertet wie bei Misserfolg?
Natürlich nicht.)
Kooperative Verantwortung bleibt individuelle Verantwortung,
auch wenn die Gründe sich auf kollektive Handlungen beziehen.
Kollektive Handlung: Kombination von individuellen Handlungen,
die von gemeinsamen kooperativen Absichten zusammen gehalten wird.
Aber nur Individuen verfügen über handlungskonstitutive Intentionen.
Kollektive Handlungen und kollektive Verantwortung sind insofern immer lediglich figurativ.
Es gibt keine Verantwortung von Kollektiven,
da sie im strengen Sinn nicht als Handlungs-Subjekt handeln.
(MZPTLK: Das kann ja wohl nicht wahr sein!
Warum müssen dann Nicht-Verursacher, also Versicherungen, die Solidargemeinschaft, der Steuerzahler, usw.
für verursachende Individuen gerade stehen?)
Korporative Verantwortung
Die einzelnen Akteure sind motiviert, dieses zu tun und jenes zu lassen,
weil sie ihr Handeln als Teil einer kollektiven Handlung ansehen,
deren Erfolg davon abhängt, dass sich hinreichend Viele im Rahmen ihrer Möglichkeiten an ihr beteiligen.
Wer keinen Grund hat, mit Lageraufsehern zu kooperieren oder Versicherungen zu verkaufen,
wird nicht nachhaltig für Incentives oder Strafandrohungen motivierbar sein.
Korporative Verantwortung im Sinn der Verantwortung von Korporationen für ihre Entscheidungen gibt es nicht.
(MZPTLK: siehe oben, es ist die Entscheidung einer Versicherung, ihrer Manager und Mitglieder,
Verantwortung gerade in diesem Sinn zu tragen, das steht natürlich auch in den Verträgen drin.
Aber vielleicht ist das nur ein Missverständnis?)
Korporative Verantwortung ist eine individuelle Verantwortung, eine V.,
die individuelle Akteure tragen, die eine kooperative Handlungsmotivation haben.
(MZPTLK: Widerspruch zu oben?!)
Korporationen sind keine Akteure im üblichen Sinn, sie handeln, entscheiden nicht
(Wie bitte? Was macht denn der Vorstand, die Geschäftsführung, die Vereins- und Verbandsführung? Nicht-Entscheiden?),
sie haben keine Gefühle, kein Gewissen.(MZPTLK: Das glaube ich manchmal auch!

Einstellungen sind gegenüber Korporationen unangemessen,
Korporationen haben keine Gründe, etwas zu glauben oder etwas zu tun.
Sie haben keine mentalen Eigenschaften und sind daher keine verantwortlichen Akteure.
(Warum gibt es sie dann überhaupt, wenn sie keine Gründe haben, etwas zu tun?
Warum gibt es Corporate Identity, C. Philosophy, Ethic Responsibility, etc.? Für die Miezekatze?
Warum wird VW zu Milliardenstrafen verdonnert?)
Ich glaube, hier hat sich N.R. etwas dolle verirrt,
oder ist das alles nur ein Missverständnis?
Jedenfalls darf man Philosophen, die so argumentieren,
nicht an verantwortliche Positionen von Korporationen setzen.
Aber formal-logisch passt es schon, und das ist die Hauptsache, oder?

Oder passt es nicht, weil die Logik falsch ist, wie Hösle an anderer Stelle vermutet?)
Überführung von korporativer Verantwortung in kooperative Verantwortung:
Gemeinsame Ziele, Regeln der Zusammenarbeit, stabile Kooperationsbeziehungen:
Jeder weiss, was der Andere weiss, und dass der Andere das Gleiche weiss.
(MZPTLK: Hmm...)
So wird individuelle Verantwortung generiert, da meine Teilhabe am Interaktionsnetz der Kooperation
auf geteilten Absichten und einer kooperativen Handlungsmotivation beruht.
Strukturelle Rationalität heisst, die ursprünglich eigenorientierte Optimierung aufzugeben
(MZPTLK: Gibt es pure eigenoptimiete Orientierung?)
und über gemeinsame Wertte und Ziele zu kooperieren.
Kooperative Verantwortung: ich bin verantwortlich für meinen Teil einer kollektiven Praxis,
die ich als Teilhaber zu vernatworten habe - und zwar nicht nur faktisch, wenn diese kollektive Praxis zustande kommt, sondern auch kontrafaktisch, nämlich dann, wenn die Nicht-Beteiligung anderer potentieller Kooperationspartner
diese Praxis nicht zustande kommen lässt.
Die Intention, nicht das Ergebnis ist entscheidend.
Politische Verantwortung
Der Verantwortungsbegriff lässt sich nicht auf praktische, also Handlungsdimensionen beschränken,
sondern auch auf Theorie, die Urteilsbildung mit einbezieht.
Es sind immer reale, individuelle Personen, die im genuinen Sinn handeln.
Alles andere sind normative Konstruktionen, die Quasi-Akteure etablieren,
deren Handeln auf dasjenige realer Akteure zurückgeführt wwerden kann.
Aber der Minister kann nicht omnikompetent sein, wenn er zeichnet,
muss er sich auf Recherchen und Sachkompetenz seiner Fachleute verlassen.
(MZPTLK: Konfusion herrscht bei N.R: bezüglich der NS-Erbschaft/Schuld/Vertreibung...
wo er die Vertreibung unschuldiger Deutscher aus den ehemaligen Ostgebieten als unrecht bezeichnet.
Auch Unschuldige tragen Verantwortung. Viele Deutsche waren nicht schuldig an Unrecht, Eroberungskriegen,
Ausplünderung, Massenmorden, usw., aber sie und ihre Nachkommen tragen Verantwortung dafür,
eine gerechte Folge ist das verlustig gehen der Ostgebiete.
Ausserdem scheitert volle Gerechtigkeit an der Unmöglichkeit,
genau herauszupräparieren, wer Schuld hatte und wer nicht
und an einer eventuellen Aufrechnung mit der Schuld der anderen Seite.
Die Akten- Beweis- und Zeugenlage ist fast immer lückenhaft und fragwürdig.
Auch viele Unschuldige waren in einem Verein/einerKorporation, genannt Drittes Reich,
dieser Verein wurde sanktioniert, wie will man gerecht differenzieren?)
Wissenschaftliche Verantwortung
- Nichtpropositioale Einstellungen, also bestimmter Teil unserer Emotionen und Gefühle,
der sich von Gründen afflizieren lässt, der sich begründen lässt.
- Propositionale Einstellungen
a) epistemische, die dann zutreffen, wenn die Sachverhalte tatsächlich bestehen
b) prohairetische, die sich auf Wünsche, Werte und Normen beziehen
'Wissenschaftliche Rationalität unterscheidet sich von lebensweltlicher
nur hinsichtlich des Masses an Systematisierung
oder hinsichtlich der Begründungstiefe.
Dieser Unterschied ist graduell.'
(MZPTLK: Sehr richtig und ganz wichtig,
das weist auch auf weniger 'fitte' und weniger willige Kooperationsteilnehmer hin)
Im Zentrum wissenschaftlicher Verantwortung steht die Begründungspflicht
von Überzeugungen, von wissenschaftlichen Hypothesen und Theorien.
Aber dann dies:
'Wissenschaft muss sich vor dem verantworten, der sie finanziert.'
(MZPTLK: nur, ausschliesslich vor dem? Dann gute Nacht!
Beispiele gebe ich lieber nicht, das würde fuchtbar!

Ich sage nur: Mephistopheles

Moralische Verantwortung
Da wir für alles dasjenige verantwortlich sind, für das wir Gründe haben
(MZPTZLK: so einfach ist das nicht, siehe oben),
kann nicht jede Form der Verantwortlichkeit als eine moralische gelten.
Moralische Verantwortung tragen wir dort, wo moralische Gründe uns leiten
oder jedenfalls leiten sollten.
Wir verbinden mit der Zuschreibung von Verantwortung normative Erwartungen.
Gründe sind immer normativ, unabhängig davon, auf was sich diese Gründe beziehen -
auf Überzeugungen, auf Handlungen oder auf Einstellungen.
Damit ist auch der Verantwortungsbegriff ein normativer.
Verantwortung zuschreiben bedeutet, normative Forderungen zu erheben.
Die Quellen dieser Normativität wurzeln in den Begründungsspielen, an denen wir teilhaben.
Wir sind Mitglieder einer normativen Gemeinschaft.
(MZPTLK: Was ist mit normativer Kraft von Faktischem?)
Wir geben unserem eigenen Leben einen Sinn, indem wir Projekte verfolgen, die uns wertvoll erscheinen.
Daraus ergibt sich eine Pflicht, eine Verantwortung gegen sich selbst.
(MZPTLK: Ich habe dieses oder jenes Ziel im Sport oder im Beruf,
das erscheint mir so interessant und motivierend,
dass ich mehr oder weniger investiere und dabei auf anderes verzichte,
um das für mich wertvollere Ziel zu erreichen.)
Unaufgebbar ist das deontologisches Element aller moralischer Veranrtwortung,
das eine Distanzierung von den eigenen Interessen, die Bereitschaft zur gemeinsamen Praxis
und damit die Offenheit für die kommunikative Klärung des gemeinsamen Guten und der Regeln,
die die individuelle Verfolgung des Guten bestimmen sollte, ausmacht.
Die verantwortungsethische Position mit ihrem Polytheismus moralischer Weltanschauungen,
ihr dezisionistischer Zug, ihre Vereinbarkeit mit modernen Rationalitätskonzeptionen
machen einen Ansatz aber auch für die ökonomische Sphäre attraktiv.
Aber: Keine konsequentialistische Verhunzung Weberscher Verantwortungsethik!
(MZPTLK: Dazu wurde schon einiges gesagt und wird noch gesagt werden)
Der Kern ist normativ, nicht dezisionistisch bestimmt:
'Ich nehme auf Interessen Anderer Rücksicht, und zwar nicht lediglich deshalb,
weil ich mich entschieden habe, auf sie Rücksicht zu nehmen,
sondern weil ich rücksichtsloses Verhalten für verachtenswert halte,
oder weil Rücksichtnahme mir als etwas Wertvolles erscheint.'
Hier kommt etwas Entscheidendes: Gutes, Wertvolles, Richtiges, etc.
aber es kommt keine konkretere Explikation.
Nida-Rümelin verneint die Dichotomie von moralischen und ausser-moralischen Gründen
und begibt sich so auf sehr wackeliges und widersprüchliches Terrain.