15.03.2018, 12:57
Fällt für mich unter "unsportliches Verhalten" und sollte genau so geahndet werden - der Grad der Unfairneß / der Behinderung müsste demnach den Grad der Strafe entsprechen. Ist natürlich bei einem Sperren auf der Straße etwas schwierig einzuordnen, insbesondere wenn keine weiteren Details ersichtlich sind (breite der Straße etc.). Was ist ein "Sperren"? Wenn man den Gegner sichtbar ausbremst, wenn man ihn am Überholen hindert? Den Nachweis der Absicht zu erbringen dürfte nicht ganz einfach sein, wenn nicht wie z.B. beim Laufen absichtlich in die Hacken getreten oder geschubst wird. Der Wettkampfrichter hat ja einen Ermessenspielraum (auch bei Gehfehlern) und wird diesen entsprechend nutzen > bis hin zu einer möglichen Disqualifikation bei wirklich grober Unsportlichkeit.