13.11.2017, 16:08
Ganz einfach, ich muss als Kampfrichter gar nichts machen sondern den Fall nur dem Schiedsrichter melden, der muss dann entscheiden.
Aber jetzt im Ernst: der Schiedsrichter kann ja eine Entscheidung des Kampfgerichts rückgängig machen. Und da die 7 m eindeutig nicht stimmen können, würde diese Weite dann auch vom Schiedsrichter annulliert werden. Blöd, wenn das erst nach Wettkampfende auffällt, denn der Athlet kann ja nicht „nachspringen“.
Erinnert sich das Kampfgericht aber noch an die korrekte Weite, so kann m.E. auch eine Korrektur erfolgen, sinnvollerweise in Absprache mit dem Schiedsrichter.
Ich habe mal selbst einen solchen Fall erlebt, als ich nach erfolgter Kampfrichterausbildung meinen ersten Einsatz beim Weitsprung hatte (war noch etwas nervös) und mich beim Ablesen bei der Meterzahl vertan hatte (einen Meter zu viel, die cm stimmten). Das fiel dann beim nächsten Versuch der Protokollführerin auf. Wir haben daraufhin den Schiedsrichter hinzugezogen, der „meine Entscheidung“ rückgängig gemacht hat. Der Athlet war auch damit einverstanden, da er nach eigener Aussage niemals so weit springen könne.
Aber jetzt im Ernst: der Schiedsrichter kann ja eine Entscheidung des Kampfgerichts rückgängig machen. Und da die 7 m eindeutig nicht stimmen können, würde diese Weite dann auch vom Schiedsrichter annulliert werden. Blöd, wenn das erst nach Wettkampfende auffällt, denn der Athlet kann ja nicht „nachspringen“.
Erinnert sich das Kampfgericht aber noch an die korrekte Weite, so kann m.E. auch eine Korrektur erfolgen, sinnvollerweise in Absprache mit dem Schiedsrichter.
Ich habe mal selbst einen solchen Fall erlebt, als ich nach erfolgter Kampfrichterausbildung meinen ersten Einsatz beim Weitsprung hatte (war noch etwas nervös) und mich beim Ablesen bei der Meterzahl vertan hatte (einen Meter zu viel, die cm stimmten). Das fiel dann beim nächsten Versuch der Protokollführerin auf. Wir haben daraufhin den Schiedsrichter hinzugezogen, der „meine Entscheidung“ rückgängig gemacht hat. Der Athlet war auch damit einverstanden, da er nach eigener Aussage niemals so weit springen könne.