14.10.2017, 18:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.10.2017, 18:25 von Prometheus2000.)
Hallo Ingo,
nein, da wirst du in der IWR und der DLO nichts finden.
Letztlich ist der Ausrichter in der Pflicht, die Sicherheit der Athleten zu gewährleisten. Ist absehbar, dass die Bahn bei Regen rutschig wird, ist das ja eine gewisse Fahrlässigkeit, weil das "Problem bekannt ist und in Kauf genommen wird".
Man kann es natürlich genehmigen und dann muss am Tag selber die Verbandsaufsicht entscheiden, ob das Sportfest durchgeführt werden kann oder nicht.
Viele Grüße
Patrick Berg
nein, da wirst du in der IWR und der DLO nichts finden.
Letztlich ist der Ausrichter in der Pflicht, die Sicherheit der Athleten zu gewährleisten. Ist absehbar, dass die Bahn bei Regen rutschig wird, ist das ja eine gewisse Fahrlässigkeit, weil das "Problem bekannt ist und in Kauf genommen wird".
Man kann es natürlich genehmigen und dann muss am Tag selber die Verbandsaufsicht entscheiden, ob das Sportfest durchgeführt werden kann oder nicht.
Viele Grüße
Patrick Berg