13.10.2017, 08:43
Heikles Thema!
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt m.M. der Stadt. Ist die nicht gewährleistet und die Stadt hat kein Geld (keine Lust) diese wieder herzustellen, sperrt sie einfach die Anlage und wir Leichtathleten gucken in die Röhre.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt m.M. der Stadt. Ist die nicht gewährleistet und die Stadt hat kein Geld (keine Lust) diese wieder herzustellen, sperrt sie einfach die Anlage und wir Leichtathleten gucken in die Röhre.