09.08.2017, 21:21
(09.08.2017, 21:20)Robb schrieb:Vor allem müsste er dann eine Karenzentschädigung zahlen.(09.08.2017, 21:10)Angerländer schrieb: Wo steht denn dieser Paragraph im Arbeitsrecht? Ist der neu?
Nennt sich Wettbewerbsverbot, kann aber nur einvernehmlich vereinbart werden. Ein Arbeitgeber kann also nicht einseitig ein Wettbewerbsverbot festlegen.