10.07.2017, 12:50
In Zittau habe ich es auch zum ersten Mal erlebt, dass wir Springer nicht
wie sonst üblich aufgerufen wurden. Es wurde nur die Anzeige betätigt.
Und dann wurde diese leider auch nicht so gedreht, dass jeder Springer
sie sehen konnte sondern so, dass wir linke Straddler in den Bereich der
rechten Flopspringer vortreten mussten, um zu sehen, ob wir vielleicht
gerade an der Reihe sind.
Ich hab mir daraufhin mal das Regelwerk zu diesem Thema vorgenommen.
Und siehe da: es gibt zum Thema nur eine „Erläuterung“ und die ist untragbar.
Ich schäme mich für diese bisherige Lücke in meinen Regelkenntnissen.
Stelle aber auch entsetzt fest:
Die Regel 180.18 enthält einen schwerwiegenden Missstand. Zitat:
Erläuterung: Den Wettkämpfern ist vor Beginn des Wettkampfs bekannt
zu geben, in welcher Form der Beginn des Versuchs angezeigt wird (Aufruf,
Ziehen der Startnummer, Fahnenzeichen o. ä.). Der Wettkämpfer hat
einen Verzicht auf seinen Versuch vor dieser Anzeige bekannt zu geben.
Kommentar:
Die Zeitdauer für den Versuch soll also mit dem Zeitpunkt der Anzeige
beginnen. Der Springer kann diese Zeit aber nur dann vollständig für
seinen Versuch nutzen, wenn er mit seinen Vorbereitungen (vor allem:
Ablegen des Trainingsanzuges) begonnen hat, bevor die Anzeige für ihn
erscheint. Dies ist wiederum nur möglich, wenn er die Reihenfolge und
folglich zumindest den Springer der vor ihm an der Reihe ist kennt.
Und dies ist bei den vertikalen Sprüngen zuverlässig nur möglich, wenn er
dem schreibenden Kampfrichter ständig über die Schulter schaut, was
niemandem zuzumuten ist.
Einzige Lösung: Bei der Anzeige jedes Springers muss auch immer gleich
der nächstfolgende Springer angekündigt werden. Bei jeder Anzeige müssen
also immer der nächste und der nachfolgende Springer genannt werden.
Und dies ist nur durch Ausrufen der jeweiligen Namen oder Startnummern
möglich. Fahnen oder Anzeigetafeln taugen dafür nicht.
Auch soll der Springer den Verzicht auf seinen nächsten Versuch bekannt-
geben, bevor er zu diesem Versuch aufgefordert wird. Auch die Einhaltung
dieser Vorschrift ist davon abhängig, dass er darüber in Kenntnis gesetzt
worden ist, wann er an der Reihe sein wird.
Schlussfolgerung: Ohne diese Vorschriften zur Form der Anzeige der
Versuche zu ändern, ist bei den vertikalen Sprüngen kein gerechtes, faires
Wettkampfgeschehen zu gewährleisten.
wie sonst üblich aufgerufen wurden. Es wurde nur die Anzeige betätigt.
Und dann wurde diese leider auch nicht so gedreht, dass jeder Springer
sie sehen konnte sondern so, dass wir linke Straddler in den Bereich der
rechten Flopspringer vortreten mussten, um zu sehen, ob wir vielleicht
gerade an der Reihe sind.
Ich hab mir daraufhin mal das Regelwerk zu diesem Thema vorgenommen.
Und siehe da: es gibt zum Thema nur eine „Erläuterung“ und die ist untragbar.
Ich schäme mich für diese bisherige Lücke in meinen Regelkenntnissen.
Stelle aber auch entsetzt fest:
Die Regel 180.18 enthält einen schwerwiegenden Missstand. Zitat:
Erläuterung: Den Wettkämpfern ist vor Beginn des Wettkampfs bekannt
zu geben, in welcher Form der Beginn des Versuchs angezeigt wird (Aufruf,
Ziehen der Startnummer, Fahnenzeichen o. ä.). Der Wettkämpfer hat
einen Verzicht auf seinen Versuch vor dieser Anzeige bekannt zu geben.
Kommentar:
Die Zeitdauer für den Versuch soll also mit dem Zeitpunkt der Anzeige
beginnen. Der Springer kann diese Zeit aber nur dann vollständig für
seinen Versuch nutzen, wenn er mit seinen Vorbereitungen (vor allem:
Ablegen des Trainingsanzuges) begonnen hat, bevor die Anzeige für ihn
erscheint. Dies ist wiederum nur möglich, wenn er die Reihenfolge und
folglich zumindest den Springer der vor ihm an der Reihe ist kennt.
Und dies ist bei den vertikalen Sprüngen zuverlässig nur möglich, wenn er
dem schreibenden Kampfrichter ständig über die Schulter schaut, was
niemandem zuzumuten ist.
Einzige Lösung: Bei der Anzeige jedes Springers muss auch immer gleich
der nächstfolgende Springer angekündigt werden. Bei jeder Anzeige müssen
also immer der nächste und der nachfolgende Springer genannt werden.
Und dies ist nur durch Ausrufen der jeweiligen Namen oder Startnummern
möglich. Fahnen oder Anzeigetafeln taugen dafür nicht.
Auch soll der Springer den Verzicht auf seinen nächsten Versuch bekannt-
geben, bevor er zu diesem Versuch aufgefordert wird. Auch die Einhaltung
dieser Vorschrift ist davon abhängig, dass er darüber in Kenntnis gesetzt
worden ist, wann er an der Reihe sein wird.
Schlussfolgerung: Ohne diese Vorschriften zur Form der Anzeige der
Versuche zu ändern, ist bei den vertikalen Sprüngen kein gerechtes, faires
Wettkampfgeschehen zu gewährleisten.
Dem nach höherem Strebenden ist nichts zu hoch sondern alles zu nieder. (vonmia)