(23.06.2014, 18:46)Pollux schrieb: @MZPTLKIm Fall Metzler sehe ich das wie gesagt ebenso.
Im Fall M. gibt es keine Konkurrenz von Rechtsprinzipien. (Und folglich auch keine Abwägung) Der Eingriff in das Grundrecht gemäß Art. 1 ist nach dem Grundgesetz definitiv ausgeschlossen. Stattdessen herrscht eine unbedingte Schutzpflicht des Staates gemäß dem Prinzip der ‚Unantastbarkeit’ der Menschenwürde.
Und de facto gab es eine Abwägung, und eine Abwägung muss immer erlaubt sein.
Aber darüber müssen wir nicht streiten.
Peace.
Mit dem Prinzip der Menschenwürde kommen wir bei den von mir gesetzten Szenarien nicht entscheidend weiter, weil der Despot oder Terrorist in eklatantester Weise gegen die Menschenwürde verstösst(Nürnberger Prozess: Schaffung des Straftatbestandes Verbrechen wider die Menschlichkeit).
Aber das hatten wir auch schon ausdiskutiert.
Lassen wir es einfach dabei, beide Positionen sind ehrenwert.
Zum Schluss kann ich es mir nicht verkneifen, Wladimir Iljitsch Ulanow zu bemühen, der 1917 vom Deutschen Kaiser eine Fahrkarte ins Feindesland Russland spendiert bekam, um in Russland Revolution zu machen:
'In Deutschland scheitert jeder Versuch einer Revolution am Verbot, den Rasen zu betreten.'