20.06.2014, 09:58
(19.06.2014, 20:56)MZPTLK schrieb: Formaljuristisch muss ich auch nicht Hitler, Stalin oder den Terroristen erschiessen, der gerade mit der Bombe rumfuchtelt.
Ich kann aber, wenn ich möchte, und wenn mich irgendjemand daran hindern will, oder aus Versehen zufällig im Wege steht werde ich seine Persönlichkeitsrechte leider tangieren müssen, weil ich das für dringend geboten halte.
Und dann bitte ich dringend um ein Heldendenkmal, und die Formaljuristen(die ohne meine Tat möglicherweise nicht mehr leben würden) können meinetwegen Doktorarbeiten über meine Tat schreiben, und dabei wird womöglich eine neue Rechtsauffassung generiert.
Du es kannst es noch so oft dramatisieren. Die verfassungsmäßige Gewährung von Persönlichkeitsrechten bedarf keiner Rechtfertigung im Hinblick auf etwaige Notstände. Aber ihre elementare Außerkraftsetzung bedarf der Rechtfertigung- und ist im Hinblick auf solche Notstände auch möglich. Falls du dich um die Rettung der Menschheit verdient machen solltest, kriegst du sicher deine Medaille. Aber das ändert nichts an der Geltung von Rechtsgrundsätzen. Es sei denn, du machst es wie Major Kong, der die Dinge auch stets von der sportlichen Seite aus betrachtete....