11.06.2014, 08:53
Geistiges Eigentum ist juristisch nicht standfest. Immaterialgüter (Worte etwa) sind ubiquitär, unterliegen aber gewissen Spielregeln (Ha, ich habe unserem Rechtsberater zugehört!), hier wäre es dann wohl die "Schöpfungshöhe", (die inhaltliche Menge und Substanz - einzelne Sätze unterliegen dem Urheberrecht eher nicht…), die das Recht bestimmt. Der Nachweis der Urhebung, der Veröffentlichung, der Form der Veröffentlichung, Datum der Ersturhebung, den Teilaskepkten (Methoden, Logos, Texte, Semantik etc.) unterliegen unter Umständen verschiedenen Rechtsaspekten und -Ansichten.
Die Komplexität beim "Urheberrecht" stellt eine unerschöpfliche Einnahmequelle für darauf spezialisierte Juristen dar - Recht HABEN und Recht BEKOMMEN... dauert oft lange und ist teuer. Lohnt der Streitwert den Aufwand? Es sei denn, ein persönliches Ego muss unbedingt gestreichelt werden, DANN ist kein Preis zu hoch
. (Im angedeuteten Fall, geht es um die widerrechtliche Nutzung von Teilen eines "papers", welche ich in einem Buch wiederfand. Das Buch war aber finanziell kein "burner", ich habe auf die Auseinandersetzung verzichtet - aber auch auf die Kosten… lediglich eine Unterlassungsverfügung gab es dann doch)
Und dann ist da noch der Aspekt der H.K. und andere "Klarnamer" erfreuen wird: Klarname oder bekanntes Pseudonym zur Urhebung? Ansonsten wird der Nachweis noch komplizierter… (inkl. IP-Ermittlung… und wenn Du proxies nutzt…)
Anmerkung: dies ist keine Rechtsberatung und lor-olli ist kein anerkanntes Pseudonym, obendrein ist lor-olli kein Jurist, aber er ist um eine Erfahung reicher die er mit Euch teilt.
Oder wie der große Philosoph Dieter Nuhr sagt: Einfach mal die Fresse halten wenn man keine Ahnung hat...
Die Komplexität beim "Urheberrecht" stellt eine unerschöpfliche Einnahmequelle für darauf spezialisierte Juristen dar - Recht HABEN und Recht BEKOMMEN... dauert oft lange und ist teuer. Lohnt der Streitwert den Aufwand? Es sei denn, ein persönliches Ego muss unbedingt gestreichelt werden, DANN ist kein Preis zu hoch

Und dann ist da noch der Aspekt der H.K. und andere "Klarnamer" erfreuen wird: Klarname oder bekanntes Pseudonym zur Urhebung? Ansonsten wird der Nachweis noch komplizierter… (inkl. IP-Ermittlung… und wenn Du proxies nutzt…)
Anmerkung: dies ist keine Rechtsberatung und lor-olli ist kein anerkanntes Pseudonym, obendrein ist lor-olli kein Jurist, aber er ist um eine Erfahung reicher die er mit Euch teilt.
Oder wie der große Philosoph Dieter Nuhr sagt: Einfach mal die Fresse halten wenn man keine Ahnung hat...
