Was du (und Lor-Olli) hier geltend machst, ist nichts weniger als der Geist unserer Verfassung. Der muss sich nicht rechtfertigen im Hinblick auf irgendwelche Rettungsbootszenarien!!! So dass man am Ende sagen könnte: Es ist halt alles eine Abwägungsfrage - und auch die Geltung von Rechtsprinzipien hängt vom Bedarfsfall ab. Die argumentative Beweislast ist vielmehr umgekehrt! (Aus diesem Grund erlaubte ich mir den Spaß!)
In totalitären Systemen ist das anders. Vor allem dort, wo der Dienst am Kollektivwohl die Beseitigung fundamentaler Menschenrechte erlaubt. Und wenn es auch in Demokratien zur Abweichung vom Fundament des Humanen kommt: Dieses Verhalten wird nachträglich als ‚nicht zu rechtfertigen’ deklariert. Auch im angelsächsischen Bereich, der auf eine etwas andere Tradition (In Sachen Moralprinzipien) zurückgreift.
:Verfassungspatriotismus:
In totalitären Systemen ist das anders. Vor allem dort, wo der Dienst am Kollektivwohl die Beseitigung fundamentaler Menschenrechte erlaubt. Und wenn es auch in Demokratien zur Abweichung vom Fundament des Humanen kommt: Dieses Verhalten wird nachträglich als ‚nicht zu rechtfertigen’ deklariert. Auch im angelsächsischen Bereich, der auf eine etwas andere Tradition (In Sachen Moralprinzipien) zurückgreift.
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