(17.02.2016, 17:23)MZPTLK schrieb: Nur noch was zur Folter:
Ex ante gibt es kein ethisch begründbares o.k. oder njet, weil man nicht weiss, was der Folterkandidat weiss.
Sonst würde man ja nicht foltern.
Da man das nicht wissen kann, kann man also auch nicht wissen, ob die Folter zu rechtfertigen wäre.
So foltert man mehr oder weniger auf Verdacht - als kleineres Übel - um ein grösseres Übel eventuell verhindern zu können.
Aber obacht!
Woher will man wissen, ob der Gefolterte die Wahrheit sagt oder überhaupt was sagt?
Besissenesituation.
Man sieht sich immerhin dadurch gerechtfertigt, dass man ein Übel verhindern will. Jedem, der sagt: ‚Diese Rechtfertigung ist eine Perversion’, wird man daher entgegnen: ‚Du verkennst die Folgen im Sinn des möglichen Erkenntnisgewinns. Schließlich kann der Verzicht auf Folter schwerwiegende negative Folgen haben’. Folglich scheint es schon hier eine (mögliche) moralische Verpflichtung zur Folter zu geben.
Das Einzige, was in dieser Logik akzeptabel wäre, ist der Umstand, dass der mögliche Erkenntnisgewinn gar nicht garantiert ist. Aber als „moralisch besonnener“ Folterer macht man vorher einfach ein paar psychologische Tests in Bezug auf die geeigneten Kandidaten. Und sei es nur als Instrument der Abwägung.
Was man dazu noch sagen kann? Sofort in Nordkorea bewerben!
Aber es bleibt ja noch der Ausweg-Hinweis auf die absolute Gewissheit über die äußeren Umstände. Aber das ist suggestiv. Der Anschein, dass es gerechtfertigt sein könnte, das Instrument der Folter anzuwenden, bedeutet nicht, dass es eine verallgemeinerbare Verpflichtung dazu gibt. Wer so etwas dennoch behaupten würde: Bitte bei Kim jong un anmelden. Der ist immer auf der Suche nach Spezialisten.