Zu Kersting:
Ich denke, er hat den richtigen Platz im Schema gefunden: moderat anti-egalitär.
Er bezeichnet sich selbst als 'verdienstethischen Naturalisten,
er geht von einem ursprünglichen Selbstbesitzrecht des Individuums aus,
welches in seiner natürlichen Beschaffenheit und mit all seinen durch ihr soziales Herkunftsmilieu bestimmten Eigenschaften
zum ungeteilten Subjekt eines fundamentalen Anspruches auf all die durch Einsatz ihrer Talente, Fähigkeiten, und Kompetenzen erarbeiteten Güter erklärt.
Dieser Eigentumsanspruch darf nicht durch eine egalisierende Gerechtigkeit beschnitten werden,
denn Kerstings Postulate eines natürlichen Individualrechts-Absoultismus in Korrespondenz mit einem verdienstethischen Absolutismus gelten ihm als legitime Grundlage uneinschränkbarer Verdienstansprüche.
Die Begründungen sind schwach bis hanebüchen:
- Verdiente und unverdiente Anteile am Lebenserfolg seinen in der Praxis nicht zu trennen. - Platter Positivismus!
So kann/darf man ausufernde Akkumulation und ungerechte soziale Scheren nicht legitimieren.
Der Gewinn des Einen darf nicht bis zum Exzess der Verlust des Anderen sein, auch nicht nach nach dem Matthäus-Prinzip.
Dann stellt sich in einer Welt der endlichen Ressourcen unausweichlich die Frage der ver-/aus-gleichenden Gerechtigkeit.
- Träger der individuellen Grund- und Freiheitsrechte sei nicht ein abstraktes Prinzip, sondern die konkrete Person.
Somit 'legitimiert' und perpetuiert er die natürliche Ungleichheit und die biographische Ungleichheit.
- Die Anwendung moralischer Urteile auf die Natur sei unzulässig.
Wenn der Mensch für sich das moralische Recht beanspruche, die Schöpfung zu korrigieren,
dann wäre das Hybris. - Kersting war zeitlebens als Professor mit Selbigem beschäftigt.
- Alle Menschenrechte gälten absolut und könnten daher durch keinerlei zwischenmenschliche Konvention eingeschränkt werden. - Ebendies tut Kersting aber mit seinem Konzept.
Die Fiktion von Individuen, die weder Solidarität üben noch Solidarität beanspruchen,
einer Gesellschaft ohne soziale und ökonomische Abhängigkeiten, ist schlicht unterirdisch.
Soziale Gerechtigkeit ist ein Folgethema individueller Freiheit.
Ich stimme ihm allerdings zu, wenn er betont, dass relationale Gerechtigkeitsstandards nicht genügen,
sondern dass auch absolute Gerechtigkeitsstandards gelten müssen.
Die Anwendung absoluter, nicht-relationer Gerechtigkeitskriterien lässt aber nicht die Konsequenz zu,
dass es deswegen keine relationalen Kriterien oder Normen der Gerechtigkeit geben könne oder dürfe.
Wenn man nun Kerstings Postulat der Achtung des Menschen als Person nimmt,
muss man das auf alle Menschen beziehen, und zwar in gleicher Weise.
Es geht nicht nur um Happahappa, sondern auch um Würde.
Auch darin stimme ich überein: 'Wir brauchen einen Sozialstaatsgärtner, der sich der Wildnis annimmt,
und die Triebe, die ins Kraut geschossen sind, kappt,
und der das, was richtig ist, pflegt, damit der Sozialstaat funktionsgerecht arbeiten kann.
Wenn man vom obrigkeitlichen Wilhelminismus in den Totalitarismus stürzt,
der in einigen Landesteilen mehr als ein halbes Jahrhundert(das würde ich relativieren) die Mentalitäten prägen konnte,
und dann mitten in einem immer weiter ausufernden Sozialstaat aufwacht,
kann man wohl kein Talent für die Freiheit und ihre verantwortliche Handhabung entwickeln.'
Ich denke, er hat den richtigen Platz im Schema gefunden: moderat anti-egalitär.
Er bezeichnet sich selbst als 'verdienstethischen Naturalisten,
er geht von einem ursprünglichen Selbstbesitzrecht des Individuums aus,
welches in seiner natürlichen Beschaffenheit und mit all seinen durch ihr soziales Herkunftsmilieu bestimmten Eigenschaften
zum ungeteilten Subjekt eines fundamentalen Anspruches auf all die durch Einsatz ihrer Talente, Fähigkeiten, und Kompetenzen erarbeiteten Güter erklärt.
Dieser Eigentumsanspruch darf nicht durch eine egalisierende Gerechtigkeit beschnitten werden,
denn Kerstings Postulate eines natürlichen Individualrechts-Absoultismus in Korrespondenz mit einem verdienstethischen Absolutismus gelten ihm als legitime Grundlage uneinschränkbarer Verdienstansprüche.
Die Begründungen sind schwach bis hanebüchen:
- Verdiente und unverdiente Anteile am Lebenserfolg seinen in der Praxis nicht zu trennen. - Platter Positivismus!
So kann/darf man ausufernde Akkumulation und ungerechte soziale Scheren nicht legitimieren.
Der Gewinn des Einen darf nicht bis zum Exzess der Verlust des Anderen sein, auch nicht nach nach dem Matthäus-Prinzip.
Dann stellt sich in einer Welt der endlichen Ressourcen unausweichlich die Frage der ver-/aus-gleichenden Gerechtigkeit.
- Träger der individuellen Grund- und Freiheitsrechte sei nicht ein abstraktes Prinzip, sondern die konkrete Person.
Somit 'legitimiert' und perpetuiert er die natürliche Ungleichheit und die biographische Ungleichheit.
- Die Anwendung moralischer Urteile auf die Natur sei unzulässig.
Wenn der Mensch für sich das moralische Recht beanspruche, die Schöpfung zu korrigieren,
dann wäre das Hybris. - Kersting war zeitlebens als Professor mit Selbigem beschäftigt.
- Alle Menschenrechte gälten absolut und könnten daher durch keinerlei zwischenmenschliche Konvention eingeschränkt werden. - Ebendies tut Kersting aber mit seinem Konzept.
Die Fiktion von Individuen, die weder Solidarität üben noch Solidarität beanspruchen,
einer Gesellschaft ohne soziale und ökonomische Abhängigkeiten, ist schlicht unterirdisch.
Soziale Gerechtigkeit ist ein Folgethema individueller Freiheit.
Ich stimme ihm allerdings zu, wenn er betont, dass relationale Gerechtigkeitsstandards nicht genügen,
sondern dass auch absolute Gerechtigkeitsstandards gelten müssen.
Die Anwendung absoluter, nicht-relationer Gerechtigkeitskriterien lässt aber nicht die Konsequenz zu,
dass es deswegen keine relationalen Kriterien oder Normen der Gerechtigkeit geben könne oder dürfe.
Wenn man nun Kerstings Postulat der Achtung des Menschen als Person nimmt,
muss man das auf alle Menschen beziehen, und zwar in gleicher Weise.
Es geht nicht nur um Happahappa, sondern auch um Würde.
Auch darin stimme ich überein: 'Wir brauchen einen Sozialstaatsgärtner, der sich der Wildnis annimmt,
und die Triebe, die ins Kraut geschossen sind, kappt,
und der das, was richtig ist, pflegt, damit der Sozialstaat funktionsgerecht arbeiten kann.
Wenn man vom obrigkeitlichen Wilhelminismus in den Totalitarismus stürzt,
der in einigen Landesteilen mehr als ein halbes Jahrhundert(das würde ich relativieren) die Mentalitäten prägen konnte,
und dann mitten in einem immer weiter ausufernden Sozialstaat aufwacht,
kann man wohl kein Talent für die Freiheit und ihre verantwortliche Handhabung entwickeln.'