Das Prinzip Gerechtigkeit
Teil 4/2: Theoretiker
Ich bin mit der Gerechtigkeit verheiratet
(Nick Knatterton, Meisterdetektiv)
Anaximander: Gerechtigkeit ist ein universales Ordnungsprinzip.
Der Mensch sollte und kann sich gegenüber allem Seienden gerecht verhalten, dem Seienden gerecht werden.
Sowohl im Interesse der Natur, der Anderen und in seinem eigenen.
Aristoteles: Unterscheidet persönliche und gesellschaftliche Gerechtigkeit.
Dies betrifft aber nur Beziehungen von Einzelpersonen zueinander(Verkehrsgerechtigkeit) und zum Staat(legale, verteilende G.)
Er unterscheidet auch zwischen aus-/ver-teilender(distributiver) G. und ausgleichender, kompensierender(kommutativer) G.
Gerechtigkeit ist
- die oberste Tugend des Charakters
- ein Ordnungsprinzip der menschlichen Gemeinschaft(gleich/ungleich)
Jeder hat den Platz einzunehmen, der ihm nach der Ordnung der Gerechtigkeit(Un-)Gleichheit zukommt.
Glückskonzeption als Schlüssel der Individualmoral.
Gerechtigkeit als Kernbegriff der Staatsmoral.
Die 'alten Griechen' sahen ein Handlung dann als gerecht an,
wenn Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wurde.
Diesen Geist des 'suum cuique'(Jedem das Seine) haben die Römer gern übernommen.
Man muss dabei immer bedenken, dass die Polis Athen im 5. Jahrhundert v.u.Z. etwa 300.000 Bewohner umfasste.
Nur etwa 11 % davon durften politisch mitwirken und an den Ratsversammlungen teilnehmen.
Vor allem Sklaven, Frauen, Einwanderer waren ungleich.
Das Streben nach den höchsten Gut, nach lohnenswerten Zielen, nach der umfassenden Glückseligkeit
fällt mit dem Streben nach Gerechtigkeit zusammen, aber nur für diese relativ homogene Elite,
nicht oder weniger für die Masse.
Die Gerechten dieser Elite opfern sich nicht für (soziale)Gerechtigkeit oder erleiden persönliche Nachteile,
sie wollen ein gelungenes Leben führen und zur persönlichen Vollendung gelangen.
Viele müssen unfrei sein, damit Wenige frei sein können.
Das entspricht einer uralten kosmologischen Idee der geordneten Welt.
Nietzsche: 'Jedem das Seine geben, das wäre Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen.'
Er war u.a. ein Anhänger des hinduistischen Manu-Gesetzes, das ein anti-egalitäres Kastensystem beinhaltete.
Liegt dem eine Egalitätsvorstellung zugrunde, einer höherstufigen Egalität,
welche nur durch Ungleichbehandlung erreichbar ist?
Nietzsche lehnt den Vergeltungsgedanken ab, er hält V. als Begründung von Strafen für einen irrationalen Racheakt,
der durch christliche Lehren(Höllenfeuer) gestützt wird.
Dass Vergeltung (auch) als ausgleichende Gerechtigkeit(Aristoteles) Sinn machen könnte, als ex-post-Kompensation des Schadens und als ex-ante-Abschreckung, ignoriert er oder schätzt er gering.
Würde Dopern keine Vergeltung(Sperre, finanzielle Kompensation, usw.) drohen,
würde man dann noch Wettkampfsport machen?
Oder trifft für Nietzsche die Einschätzung von Abaelardes zu:
'Wir mögen die Strafe nicht, die gerecht ist,
wohl aber die Handlung, die ungerecht ist'?
Brundage: 'Sport findet statt ohne die Ungerechtigkeiten von Kasten, Rassen, Herkunft, Geld, Bildung...
Auf dem Sportfeld steht und fällt Jedermann nach seiner Leistung.
Daher gewinnt der Sport Anziehungskraft und Integrationskraft.
Aufstiege im Sport sind auf Leistung rückführbar.
Im Sport findet die undurchsichtige Komplexität sozialer Beziehungen,
die Rangzuweisung nach nicht recht einsehbaren Kriterien,
die schwere Durchschaubarkeit beruflicher Leistungen keine Parallele.
Soziale Anerkennung, Aufstieg, Integration wird also doch noch möglich
über das System gemeinsam verstandener und akzeptierter Werte.
Dem Sportler dadurch Befriedigung verschaffend, Achung, Anerkennung gebend,
durch Qualitäten, die im Alltag verborgen bleiben, nicht wirken.'
Rawls sieht für die Gesamtgesellschaft einen Vorrang der Gerechtigkeit vor der Leistungsfähigkeit.
Im Subsystem Sport wird die Gerechtigkeit durch die Leistungsfähigkeit erstrebt.
Sportliche und soziale Gerechtigkeit/Fairness sind nicht deckungsgleich.
Güterausgleich-Fairness ist anders gestrickt als Wettkampf-Fairness.
Aber: das mit der sportlichen Fairness Gezeigte kann in die Gesellschaft hinein wirken.
Das dem Sport immanente Versprechen der besonderen Chancengerechtigkeit
durch Honorierung von Talent, Vorbereitung und messbarer Leistung ist für solche Menschen attraktiv,
die im 'richtigen Leben' sozial benachteiligt sind und Anerkennung brauchen.
Wagner fragt, nach welchen Prinzipien Gesellschaften Güter und Privilegien(Geld, Ehre, Freizeit, Spass, Karriere, Luxus, usw.) verteilen:
A-Prinzip: Ahnen, Alter(statische Kulturen)
G-Prinzip: Geburt, Geschlecht(keine noch so grosse Leistung kann die Vorteile verschaffen, die der 'richtige' G-Faktor liefert)
L-Prinzip: Jedem nach seinen Leistungen = Leistungsprinzip, erfolgreiche Vermarktung vorausgesetzt
S-prinzip: Sozialprinzip. Egalitärer Ansatz, Alle sollen gleiche (Start-)Chancen haben.
B-Prinzip: Bedürfnisprinzip. Jedem nach seinen Bedürfnissen
I-Prinzip: Ideologie, Interessenidentifikationsbereitschaft, Gesinnung, Glauben, Loyalität bis zur Korrumpierung
Zu beobachten oft bei grossen Organisationen wie Verbänden, Parteien, Religionen, etc,
besonders, wenn diese deterministisch orientiert und strukturiert sind, und natürlich bei Despotien
Diese 6 stehen zwar im Wettbewerb, sind aber immer zugleich gültig und mehr oder weniger präsent und durchschlagend.
Für jeden historischen Moment müsste man - alle notwendigen Infos vorausgesetzt - die Rangfolge dieser Prinzipien herausdestillieren können.
Dies wäre nützlich für (Schnell-)Analysen von Staaten, Parteien, Unternehmen, Organisationen(wie Fifa, Iaaf, IOC...)
Auch Kulturschocks, ®Evolutionäre Prozesse als Rangwechselprozesse können so verstanden werden.
Z.B. sollte bei der Russischen Revolution das G- durch das S-Prinzip ersetzt werden.
In evolutionären Prozessen wird gleitend, verlustmindernd und harmonisierend vorgegangen,
es herrscht eine Koexistenz der Prinzipien, bis sich eine Rangordnung herausbildet.
Merkel/Krück destillieren aus diversen Gerechtigkeitstheorien
(der sogenannten Neoliberal-, Egalitar-, Kontraktualis-, Kommunitar-, International- Ismen )
2 Prinzipien für soziale Gerechtigkeit heraus:
1. Gleichverteilung der Zugangsmöglichkeiten zu notwendigen Grundgütern für die individuell zu entscheidende Entfaltung von Lebenschancen
2. Stärkung individueller Fähigkeiten, die persönliche Autonomie, Würde, Entscheidungsfreiheit, Lebenschancen und Optionsvielfalt schützen, sichern und erweitern
Daraus leiten sie 5 Dimensionen sozialer Gerechtigkeit ab:
1. Vermeidung von Armut
2. Soziale Chancen durch Bildung
3. Soziale Chancen durch einen integrativen Markt(Beschäftigungsquote, angemessene Einkommensverteilung)
4. Berücksichtigung der besonderen Situation und Rolle der Frau
5. Soziale Sicherung dergestalt, dass Sozial- und Gesundheitsausgaben im nachhaltigen Verhältnis zum Sozialprodukt stehen
Hier wird die proaktive, ex-ante, gerechte Verteilung von Zugangschancen betont.
Nachträgliche sozialstaatliche Kompensationen sollen vermieden werden
- weil sie weniger geeignet sind, Ungerechtigkeiten zu korrigieren
- weil sie höhere Kosten für die Gesamtgesellschaft verursachen
- Lebenschancen verringern
- nicht nachhaltig sind
Ex-post-Alimentation ist wegen Würde- und Autonomie-Wahrung und Teilhabegerechtigkeit der Menschen unstrittig.
Leisering sieht eine Tendenz zur Teilhabegerechtigkeit in der Gerechtigkeitsdebatte, ohne dass die Bedarfsgerechtigkeit dadurch ersetzbar wäre.
Er benennt 4 Paradigmen sozialer Gerechtigkeit:
1. Bedarfsprinzip: Staat hat die Aufgabe/Pflicht einer Bedarfsabsicherung, damit einer Umverteilung
2. Leistungsprinzip: Betonung der Leistungsgerechtigkeit, geringe Eingriffe in Marktverteilung, minimierte Absicherung bei Notlagen
3. Produktivistische Gerechtigkeit: Jedem nach seinen für die Gesellschaft erbrachten Leistungen(nicht zu verwechseln mit 2., weil hier auch z.B. Pflege Angehöriger, usw. besser honoriert würde)
4. Teilhabegerechtigkeit: rechtliche Gleichstellung, soziale Anerkennung, Beteiligung am sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben
Schulze-Heuling sieht aktuell eine zunehmende gefühlte Ungerechtigkeit.
Das beruhe oft auf Missverständnissen, in die sie Klarheit bringen möchte.
So müssten wir Abschied nehmen von der Forderung nach gerechten Preisen, Löhnen und Leistungsgerechtigkeit,
weil diese Formen des allgemeinen Prinzips der Tauschgerechtigkeit seien, das die intersubjektive Wertgleichheit der Tauschobjekte verlangt.
Wertgleichheit setzt die Möglichkeit einer halbwegs objektiven Wertbestimmung voraus.
Wert ist aber eine subjektive Kategorie, ein solcher ist also nicht objektivierbar, nicht allgemeinverbindlich taxierbar.
Z.B. verlieren Werte bei Notlagen, Notverkäufen ihren Wert, woraus Käufer in komfortableren Lagen exorbitante Profite schlagen können.
Ein freiwilliger Tausch kommt erst dann zustande, wenn alle Parteinen einen momentanen subjektiven Gewinn(freiwillig auch bei Notverkauf, denn die Alternative ist Verhungern, Klauen, etc.) annehmen.
Laut Schulze-Heuling liesse sich also die soziale Gerechtigkeit einer Tauschhandlung ganz einfach bestimmen:
sie ist gerecht, wenn niemand zu ihr gezwungen wurde.
Auch einen gering bezahlten Job anzunehmen ist demnach eine freiwillige Entscheidung und daher nicht ungerecht.
Freiwilligkeit schütze auch nicht vor schlechten oder falschen Entscheidungen.
Auch die Intuition, dass Gleichheit in einem engen Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit stehe, sei irreführend.
Denn die Angleichung von Lebensverhältnissen sei nicht nur praktisch undurchführbar,
weil die Ausgleichstelle über alle notwendigen Informationen in allen relevanten Lebensbereichen verfügen müsste
und damit jedes Privatleben weitgehend abschaffen müsste, sondern auch theoretisch unbegründbar.
Eine logische Sackgasse bestehe auch bei der Entscheidung zwischen Gleichbehandlung und Ergebnisgleichheit.
Wegen der Unterschiedlichkeit der Individuen führt eine Gleichbehandlung immer zu ungleichen Ergebnissen.
Will man aber Ergebnisgleichheit, dann muss man die Menschen ungleich behandeln(erinnert an Gundersen-Methode beim Zehnkampf).
Das führt zu der paradoxen Situation, dass wer mehr Gleichheit in einer Hinsicht erstrebt, mehr Ungleichheit in anderer Hinsicht erreicht.
Ob das Leben eines Menschen übel ist oder nicht, hänge nicht davon ab, ob es Anderen besser oder schlechter geht , sondern einzig und allein vom Ausmass des Übels.
Nicht relationale, sondern absolute Masstäbe seien dafür entscheidend.
A soll nicht deshalb Nahrung, medizinische Versorgung oder Bildung bekommen, weil B das hat, sondern weil A ein Mensch ist.
Einem Kind soll das Lesenlernen nicht verboten werden, nur weil in der Nachbarschaft niemand lesen kann.
Wäre Gleichheit wirklich sozial gerecht, dann wäre ein Zustand, in dem es Allen schlecht geht,
gerechtigkeitstheoretisch ideal.
Oft ist von Verteilungsgerechtigkeit die Rede, wenn es eigentlich um Tauschgerechtigkeit geht,
zum Beispiel bei der Frage nach gerechten Einkommen.
Es handelt sich um eine Leistung gegen Geld.
Das gelte nun auch für die Höhe von Vermögen.
Solange diese nicht auf unrechte Weise,
sondern durch freiwillige Tauschakte, Schenkungen oder Glücksspiel zustande gekommen sind,
sei daran aus der Perspektive der sozialen Gerechtigkeit nichts auszusetzen.(o doch!/MZPTLK).
S-H. empfiehlt, der inhärenten Unfähigkeit kollektiver Systeme, soziale Gerechtigkeit zu schaffen,
damit abzuhelfen, weite Lebensbereiche ihrer Verfügung zu entziehen.
MZPTLK warnt auch davor, die kollektiven Systeme in dieser Hinsicht zu überschätzen,
warnt aber ebenso davor, den sogenannten freien Markt zu überschätzen.
Höffe sieht 2 Momente der Gerechtigkeit:
die Gegenseitigkeit und das Geschuldetsein als unverzichtbar an.
Gerechtigkeit ist schon von ihrem Begriff her sozial, weil intersubjektiv.
(MZPTLK: Es gibt auch eine inner-/intra-subjektive G.)
Auch die soziale Gerechtigkeit ist eine Sache von Gabe und Gegengabe zugleich.
Wer nur Rechte ohne Pflichten in Anspruch nimmt, hat sich von der Gerechtigkeit verabschiedet.
Die soziale Gerechtigkeit rechtfertigt Ansprüche und begrenzt sie zugleich.
Der Staat ist im Wesentlichen nur zu sekundären Leistungen fähig,
während die primären Leistungen die Bürger selbst erbringen.
In der Demokratie sind die Bürger einander neben-, nicht unter-geordnet.
Jede Verteilung enthält ein Moment maternalistischer Fürsorgementalität,
die demokratische Zusammenarbeit besteht aber in geschwisterlicher Wechselseitigkeit.
Auch liberale Gemeinwesen hätten die früher verantwortlichen Institutionen wie Familien, Sippen und Zünfte
sowohl rechtlich als auch finanziell entmachtet.
Die ausgleichende Gerechtigkeit erfordere daher eine Kompensation, eine Ausfallbürgschaft durch den Staat.
Zu hohe Bürgschaften minderten allerdings den Anreiz zur Eigenverantwortung.
Eine bevormundende Fürsorge, Alimentation zu empfangen, bedeutet kein Höchstmass an Würde.
Die Würde des Menschen werde auf Materielles verkürzt.
In dem Zusammenhang sei auch die vielerorts herrschende Lohnfindung und Tarifpolitik,
die Besitzer von Arbeitsplätzen schützt, die Besitzlosen aber diskriminiert,
im Namen der sozialen Gerechtigkeit grundlegend zu ändern(o.k. - aber wie?).
Würde man im Bildungsbereich Jedem dasselbe zukommen lassen,
würden die einen über- die Anderen unterfordert,
so dass man diesen wie jenen Gerechtigkeit verweigerte.
Generationengerechtigkeit bedeutet Gemeineigentum aller, also auch zukünftiger Menschen an der Natur.
folglich darf keine Generation den Nachfolgenden eine geplünderte oder zerstörte Natur hinterlassen.
Eine sich mehr und mehr öffnende Schere zwischen steigenden Ausgaben für den Sozial- und Gesundheitsbereich
und für die Tilgung der unvorstellbar hohen öffentlichen und privaten Schulden
hat gleichzeitig sinkende Investitionen in die Lebenschancen der Jugend zur Folge.
Wenn der sogenannte Sozialstaat also sozial gerecht sein wolle,
müsse er sich vom Wohlfahrtsstaat und Sozialversicherungsstaat zum Sozialinvestitionsstaat transformieren.
Ebert bietet eine Typologie historischer Gerechtigkeitskonzeptionen an:
Egalitäre Ansätze Anti-Egalitäre Ansätze
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Streng Moderat Moderat Streng
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechtliche G. Rechtliche G. Rechtliche G. Rechtliche
Weitgehende Eingeschränkte Soziale und Ungleichheit.
soziale und soziale und ökonomische Soziale und
ökonomische ökonomische Ungleichheit ökonomische
Gleichheit Gleichheit Ungleichheit
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gemeinwohlethische Thomas Morus John S. Mill Demokratisierte Platon
Ansätze kath. Soziallehre Aristoteles
Demokratisierte Thomas v. Aquin
katholische Kommunitarismus Hobbes
Soziallehre (MacIntyre) Vordemoktatische
katholische
Kommunitarismus Soziallehre
(Walzer)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Individualistisch- Marx Marx Locke Kallikles
verdienstethische (Gerechtigkeit (G. unter von Hayek Nietzsche
Ansätze unter Knappheit) Nozick Sozial-
Überfluss- Kersting Darwinismus
Bedingungen) Dahrendorf
Dworkin
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kooperationsethische Rousseau Rawls Kant
Ansätze
Utilitarismus: habe ich nicht vergessen.
Alle Theoretiker sind Utilitaristen, der einzige Unterschied besteht im cui bono.
Cicero, Aufklärung, Marxismus, Rawls, usw. würden den Rahmen sprengen,
ausserdem sind ihre Gedanken in Vielem hier enthalten.
Der nächste Abschnitt konzentriert sich auf die Schwergewichte Hegel und Tugendhat,
da müssen wir uns gaaaanz warm anziehen...
Teil 4/2: Theoretiker
Ich bin mit der Gerechtigkeit verheiratet
(Nick Knatterton, Meisterdetektiv)
Anaximander: Gerechtigkeit ist ein universales Ordnungsprinzip.
Der Mensch sollte und kann sich gegenüber allem Seienden gerecht verhalten, dem Seienden gerecht werden.
Sowohl im Interesse der Natur, der Anderen und in seinem eigenen.
Aristoteles: Unterscheidet persönliche und gesellschaftliche Gerechtigkeit.
Dies betrifft aber nur Beziehungen von Einzelpersonen zueinander(Verkehrsgerechtigkeit) und zum Staat(legale, verteilende G.)
Er unterscheidet auch zwischen aus-/ver-teilender(distributiver) G. und ausgleichender, kompensierender(kommutativer) G.
Gerechtigkeit ist
- die oberste Tugend des Charakters
- ein Ordnungsprinzip der menschlichen Gemeinschaft(gleich/ungleich)
Jeder hat den Platz einzunehmen, der ihm nach der Ordnung der Gerechtigkeit(Un-)Gleichheit zukommt.
Glückskonzeption als Schlüssel der Individualmoral.
Gerechtigkeit als Kernbegriff der Staatsmoral.
Die 'alten Griechen' sahen ein Handlung dann als gerecht an,
wenn Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wurde.
Diesen Geist des 'suum cuique'(Jedem das Seine) haben die Römer gern übernommen.
Man muss dabei immer bedenken, dass die Polis Athen im 5. Jahrhundert v.u.Z. etwa 300.000 Bewohner umfasste.
Nur etwa 11 % davon durften politisch mitwirken und an den Ratsversammlungen teilnehmen.
Vor allem Sklaven, Frauen, Einwanderer waren ungleich.
Das Streben nach den höchsten Gut, nach lohnenswerten Zielen, nach der umfassenden Glückseligkeit
fällt mit dem Streben nach Gerechtigkeit zusammen, aber nur für diese relativ homogene Elite,
nicht oder weniger für die Masse.
Die Gerechten dieser Elite opfern sich nicht für (soziale)Gerechtigkeit oder erleiden persönliche Nachteile,
sie wollen ein gelungenes Leben führen und zur persönlichen Vollendung gelangen.
Viele müssen unfrei sein, damit Wenige frei sein können.
Das entspricht einer uralten kosmologischen Idee der geordneten Welt.
Nietzsche: 'Jedem das Seine geben, das wäre Gerechtigkeit wollen und das Chaos erreichen.'
Er war u.a. ein Anhänger des hinduistischen Manu-Gesetzes, das ein anti-egalitäres Kastensystem beinhaltete.
Liegt dem eine Egalitätsvorstellung zugrunde, einer höherstufigen Egalität,
welche nur durch Ungleichbehandlung erreichbar ist?
Nietzsche lehnt den Vergeltungsgedanken ab, er hält V. als Begründung von Strafen für einen irrationalen Racheakt,
der durch christliche Lehren(Höllenfeuer) gestützt wird.
Dass Vergeltung (auch) als ausgleichende Gerechtigkeit(Aristoteles) Sinn machen könnte, als ex-post-Kompensation des Schadens und als ex-ante-Abschreckung, ignoriert er oder schätzt er gering.
Würde Dopern keine Vergeltung(Sperre, finanzielle Kompensation, usw.) drohen,
würde man dann noch Wettkampfsport machen?
Oder trifft für Nietzsche die Einschätzung von Abaelardes zu:
'Wir mögen die Strafe nicht, die gerecht ist,
wohl aber die Handlung, die ungerecht ist'?
Brundage: 'Sport findet statt ohne die Ungerechtigkeiten von Kasten, Rassen, Herkunft, Geld, Bildung...
Auf dem Sportfeld steht und fällt Jedermann nach seiner Leistung.
Daher gewinnt der Sport Anziehungskraft und Integrationskraft.
Aufstiege im Sport sind auf Leistung rückführbar.
Im Sport findet die undurchsichtige Komplexität sozialer Beziehungen,
die Rangzuweisung nach nicht recht einsehbaren Kriterien,
die schwere Durchschaubarkeit beruflicher Leistungen keine Parallele.
Soziale Anerkennung, Aufstieg, Integration wird also doch noch möglich
über das System gemeinsam verstandener und akzeptierter Werte.
Dem Sportler dadurch Befriedigung verschaffend, Achung, Anerkennung gebend,
durch Qualitäten, die im Alltag verborgen bleiben, nicht wirken.'
Rawls sieht für die Gesamtgesellschaft einen Vorrang der Gerechtigkeit vor der Leistungsfähigkeit.
Im Subsystem Sport wird die Gerechtigkeit durch die Leistungsfähigkeit erstrebt.
Sportliche und soziale Gerechtigkeit/Fairness sind nicht deckungsgleich.
Güterausgleich-Fairness ist anders gestrickt als Wettkampf-Fairness.
Aber: das mit der sportlichen Fairness Gezeigte kann in die Gesellschaft hinein wirken.
Das dem Sport immanente Versprechen der besonderen Chancengerechtigkeit
durch Honorierung von Talent, Vorbereitung und messbarer Leistung ist für solche Menschen attraktiv,
die im 'richtigen Leben' sozial benachteiligt sind und Anerkennung brauchen.
Wagner fragt, nach welchen Prinzipien Gesellschaften Güter und Privilegien(Geld, Ehre, Freizeit, Spass, Karriere, Luxus, usw.) verteilen:
A-Prinzip: Ahnen, Alter(statische Kulturen)
G-Prinzip: Geburt, Geschlecht(keine noch so grosse Leistung kann die Vorteile verschaffen, die der 'richtige' G-Faktor liefert)
L-Prinzip: Jedem nach seinen Leistungen = Leistungsprinzip, erfolgreiche Vermarktung vorausgesetzt
S-prinzip: Sozialprinzip. Egalitärer Ansatz, Alle sollen gleiche (Start-)Chancen haben.
B-Prinzip: Bedürfnisprinzip. Jedem nach seinen Bedürfnissen
I-Prinzip: Ideologie, Interessenidentifikationsbereitschaft, Gesinnung, Glauben, Loyalität bis zur Korrumpierung
Zu beobachten oft bei grossen Organisationen wie Verbänden, Parteien, Religionen, etc,
besonders, wenn diese deterministisch orientiert und strukturiert sind, und natürlich bei Despotien
Diese 6 stehen zwar im Wettbewerb, sind aber immer zugleich gültig und mehr oder weniger präsent und durchschlagend.
Für jeden historischen Moment müsste man - alle notwendigen Infos vorausgesetzt - die Rangfolge dieser Prinzipien herausdestillieren können.
Dies wäre nützlich für (Schnell-)Analysen von Staaten, Parteien, Unternehmen, Organisationen(wie Fifa, Iaaf, IOC...)
Auch Kulturschocks, ®Evolutionäre Prozesse als Rangwechselprozesse können so verstanden werden.
Z.B. sollte bei der Russischen Revolution das G- durch das S-Prinzip ersetzt werden.
In evolutionären Prozessen wird gleitend, verlustmindernd und harmonisierend vorgegangen,
es herrscht eine Koexistenz der Prinzipien, bis sich eine Rangordnung herausbildet.
Merkel/Krück destillieren aus diversen Gerechtigkeitstheorien
(der sogenannten Neoliberal-, Egalitar-, Kontraktualis-, Kommunitar-, International- Ismen )
2 Prinzipien für soziale Gerechtigkeit heraus:
1. Gleichverteilung der Zugangsmöglichkeiten zu notwendigen Grundgütern für die individuell zu entscheidende Entfaltung von Lebenschancen
2. Stärkung individueller Fähigkeiten, die persönliche Autonomie, Würde, Entscheidungsfreiheit, Lebenschancen und Optionsvielfalt schützen, sichern und erweitern
Daraus leiten sie 5 Dimensionen sozialer Gerechtigkeit ab:
1. Vermeidung von Armut
2. Soziale Chancen durch Bildung
3. Soziale Chancen durch einen integrativen Markt(Beschäftigungsquote, angemessene Einkommensverteilung)
4. Berücksichtigung der besonderen Situation und Rolle der Frau
5. Soziale Sicherung dergestalt, dass Sozial- und Gesundheitsausgaben im nachhaltigen Verhältnis zum Sozialprodukt stehen
Hier wird die proaktive, ex-ante, gerechte Verteilung von Zugangschancen betont.
Nachträgliche sozialstaatliche Kompensationen sollen vermieden werden
- weil sie weniger geeignet sind, Ungerechtigkeiten zu korrigieren
- weil sie höhere Kosten für die Gesamtgesellschaft verursachen
- Lebenschancen verringern
- nicht nachhaltig sind
Ex-post-Alimentation ist wegen Würde- und Autonomie-Wahrung und Teilhabegerechtigkeit der Menschen unstrittig.
Leisering sieht eine Tendenz zur Teilhabegerechtigkeit in der Gerechtigkeitsdebatte, ohne dass die Bedarfsgerechtigkeit dadurch ersetzbar wäre.
Er benennt 4 Paradigmen sozialer Gerechtigkeit:
1. Bedarfsprinzip: Staat hat die Aufgabe/Pflicht einer Bedarfsabsicherung, damit einer Umverteilung
2. Leistungsprinzip: Betonung der Leistungsgerechtigkeit, geringe Eingriffe in Marktverteilung, minimierte Absicherung bei Notlagen
3. Produktivistische Gerechtigkeit: Jedem nach seinen für die Gesellschaft erbrachten Leistungen(nicht zu verwechseln mit 2., weil hier auch z.B. Pflege Angehöriger, usw. besser honoriert würde)
4. Teilhabegerechtigkeit: rechtliche Gleichstellung, soziale Anerkennung, Beteiligung am sozialen, kulturellen und ökonomischen Leben
Schulze-Heuling sieht aktuell eine zunehmende gefühlte Ungerechtigkeit.
Das beruhe oft auf Missverständnissen, in die sie Klarheit bringen möchte.
So müssten wir Abschied nehmen von der Forderung nach gerechten Preisen, Löhnen und Leistungsgerechtigkeit,
weil diese Formen des allgemeinen Prinzips der Tauschgerechtigkeit seien, das die intersubjektive Wertgleichheit der Tauschobjekte verlangt.
Wertgleichheit setzt die Möglichkeit einer halbwegs objektiven Wertbestimmung voraus.
Wert ist aber eine subjektive Kategorie, ein solcher ist also nicht objektivierbar, nicht allgemeinverbindlich taxierbar.
Z.B. verlieren Werte bei Notlagen, Notverkäufen ihren Wert, woraus Käufer in komfortableren Lagen exorbitante Profite schlagen können.
Ein freiwilliger Tausch kommt erst dann zustande, wenn alle Parteinen einen momentanen subjektiven Gewinn(freiwillig auch bei Notverkauf, denn die Alternative ist Verhungern, Klauen, etc.) annehmen.
Laut Schulze-Heuling liesse sich also die soziale Gerechtigkeit einer Tauschhandlung ganz einfach bestimmen:
sie ist gerecht, wenn niemand zu ihr gezwungen wurde.
Auch einen gering bezahlten Job anzunehmen ist demnach eine freiwillige Entscheidung und daher nicht ungerecht.
Freiwilligkeit schütze auch nicht vor schlechten oder falschen Entscheidungen.
Auch die Intuition, dass Gleichheit in einem engen Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit stehe, sei irreführend.
Denn die Angleichung von Lebensverhältnissen sei nicht nur praktisch undurchführbar,
weil die Ausgleichstelle über alle notwendigen Informationen in allen relevanten Lebensbereichen verfügen müsste
und damit jedes Privatleben weitgehend abschaffen müsste, sondern auch theoretisch unbegründbar.
Eine logische Sackgasse bestehe auch bei der Entscheidung zwischen Gleichbehandlung und Ergebnisgleichheit.
Wegen der Unterschiedlichkeit der Individuen führt eine Gleichbehandlung immer zu ungleichen Ergebnissen.
Will man aber Ergebnisgleichheit, dann muss man die Menschen ungleich behandeln(erinnert an Gundersen-Methode beim Zehnkampf).
Das führt zu der paradoxen Situation, dass wer mehr Gleichheit in einer Hinsicht erstrebt, mehr Ungleichheit in anderer Hinsicht erreicht.
Ob das Leben eines Menschen übel ist oder nicht, hänge nicht davon ab, ob es Anderen besser oder schlechter geht , sondern einzig und allein vom Ausmass des Übels.
Nicht relationale, sondern absolute Masstäbe seien dafür entscheidend.
A soll nicht deshalb Nahrung, medizinische Versorgung oder Bildung bekommen, weil B das hat, sondern weil A ein Mensch ist.
Einem Kind soll das Lesenlernen nicht verboten werden, nur weil in der Nachbarschaft niemand lesen kann.
Wäre Gleichheit wirklich sozial gerecht, dann wäre ein Zustand, in dem es Allen schlecht geht,
gerechtigkeitstheoretisch ideal.
Oft ist von Verteilungsgerechtigkeit die Rede, wenn es eigentlich um Tauschgerechtigkeit geht,
zum Beispiel bei der Frage nach gerechten Einkommen.
Es handelt sich um eine Leistung gegen Geld.
Das gelte nun auch für die Höhe von Vermögen.
Solange diese nicht auf unrechte Weise,
sondern durch freiwillige Tauschakte, Schenkungen oder Glücksspiel zustande gekommen sind,
sei daran aus der Perspektive der sozialen Gerechtigkeit nichts auszusetzen.(o doch!/MZPTLK).
S-H. empfiehlt, der inhärenten Unfähigkeit kollektiver Systeme, soziale Gerechtigkeit zu schaffen,
damit abzuhelfen, weite Lebensbereiche ihrer Verfügung zu entziehen.
MZPTLK warnt auch davor, die kollektiven Systeme in dieser Hinsicht zu überschätzen,
warnt aber ebenso davor, den sogenannten freien Markt zu überschätzen.
Höffe sieht 2 Momente der Gerechtigkeit:
die Gegenseitigkeit und das Geschuldetsein als unverzichtbar an.
Gerechtigkeit ist schon von ihrem Begriff her sozial, weil intersubjektiv.
(MZPTLK: Es gibt auch eine inner-/intra-subjektive G.)
Auch die soziale Gerechtigkeit ist eine Sache von Gabe und Gegengabe zugleich.
Wer nur Rechte ohne Pflichten in Anspruch nimmt, hat sich von der Gerechtigkeit verabschiedet.
Die soziale Gerechtigkeit rechtfertigt Ansprüche und begrenzt sie zugleich.
Der Staat ist im Wesentlichen nur zu sekundären Leistungen fähig,
während die primären Leistungen die Bürger selbst erbringen.
In der Demokratie sind die Bürger einander neben-, nicht unter-geordnet.
Jede Verteilung enthält ein Moment maternalistischer Fürsorgementalität,
die demokratische Zusammenarbeit besteht aber in geschwisterlicher Wechselseitigkeit.
Auch liberale Gemeinwesen hätten die früher verantwortlichen Institutionen wie Familien, Sippen und Zünfte
sowohl rechtlich als auch finanziell entmachtet.
Die ausgleichende Gerechtigkeit erfordere daher eine Kompensation, eine Ausfallbürgschaft durch den Staat.
Zu hohe Bürgschaften minderten allerdings den Anreiz zur Eigenverantwortung.
Eine bevormundende Fürsorge, Alimentation zu empfangen, bedeutet kein Höchstmass an Würde.
Die Würde des Menschen werde auf Materielles verkürzt.
In dem Zusammenhang sei auch die vielerorts herrschende Lohnfindung und Tarifpolitik,
die Besitzer von Arbeitsplätzen schützt, die Besitzlosen aber diskriminiert,
im Namen der sozialen Gerechtigkeit grundlegend zu ändern(o.k. - aber wie?).
Würde man im Bildungsbereich Jedem dasselbe zukommen lassen,
würden die einen über- die Anderen unterfordert,
so dass man diesen wie jenen Gerechtigkeit verweigerte.
Generationengerechtigkeit bedeutet Gemeineigentum aller, also auch zukünftiger Menschen an der Natur.
folglich darf keine Generation den Nachfolgenden eine geplünderte oder zerstörte Natur hinterlassen.
Eine sich mehr und mehr öffnende Schere zwischen steigenden Ausgaben für den Sozial- und Gesundheitsbereich
und für die Tilgung der unvorstellbar hohen öffentlichen und privaten Schulden
hat gleichzeitig sinkende Investitionen in die Lebenschancen der Jugend zur Folge.
Wenn der sogenannte Sozialstaat also sozial gerecht sein wolle,
müsse er sich vom Wohlfahrtsstaat und Sozialversicherungsstaat zum Sozialinvestitionsstaat transformieren.
Ebert bietet eine Typologie historischer Gerechtigkeitskonzeptionen an:
Egalitäre Ansätze Anti-Egalitäre Ansätze
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Streng Moderat Moderat Streng
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Rechtliche G. Rechtliche G. Rechtliche G. Rechtliche
Weitgehende Eingeschränkte Soziale und Ungleichheit.
soziale und soziale und ökonomische Soziale und
ökonomische ökonomische Ungleichheit ökonomische
Gleichheit Gleichheit Ungleichheit
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Gemeinwohlethische Thomas Morus John S. Mill Demokratisierte Platon
Ansätze kath. Soziallehre Aristoteles
Demokratisierte Thomas v. Aquin
katholische Kommunitarismus Hobbes
Soziallehre (MacIntyre) Vordemoktatische
katholische
Kommunitarismus Soziallehre
(Walzer)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Individualistisch- Marx Marx Locke Kallikles
verdienstethische (Gerechtigkeit (G. unter von Hayek Nietzsche
Ansätze unter Knappheit) Nozick Sozial-
Überfluss- Kersting Darwinismus
Bedingungen) Dahrendorf
Dworkin
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kooperationsethische Rousseau Rawls Kant
Ansätze
Utilitarismus: habe ich nicht vergessen.
Alle Theoretiker sind Utilitaristen, der einzige Unterschied besteht im cui bono.
Cicero, Aufklärung, Marxismus, Rawls, usw. würden den Rahmen sprengen,
ausserdem sind ihre Gedanken in Vielem hier enthalten.
Der nächste Abschnitt konzentriert sich auf die Schwergewichte Hegel und Tugendhat,
da müssen wir uns gaaaanz warm anziehen...