03.02.2016, 19:53
Zum Beispiel mit AK 14 und AK 15 springen zusammen:
Es handelt sich dabei um 2 einzelne Wettbewerbe, die nur "zufällig" auf einer Anlage stattfinden. Das heißt beide Sieger können die Höhe jeweils allein bestimmen und ggf. springt der 14jährige nach den 1,50m --> 1,52m und der 15jährige 1,55m oder so.
Bei der AK ist es (aus meiner Sicht) so:
IWR Regel 181.1: Vor Beginn des Wettkampfs gibt der Obmann des Kampfgerichts den
Wettkämpfern die Anfangshöhe und die weiteren Sprunghöhen bekannt,
auf die die Sprunglatte jeweils nach Beendigung eines Durchgangs höher
gelegt wird, bis nur noch ein als Gewinner feststehender Wettkämpfer im
Wettkampf verblieben ist
In Kombination dazu:
IWR Regel 181.4
Außer es ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettkampf verblieben und hat
diesen gewonnen (d.h. solange der Sieger noch nicht feststeht), gilt: ....
Um solchen nicht eindeutigen Fragen zu klären, sollte man sich immer fragen, was soll die Regel ermöglichen oder verhindern. Durch die Erläuterung bei 181.4 in der Klammer ist aus meiner Sicht klar, dass es reicht um Sieger zu sein um alleine bestimmen zu dürfen. Die Regel soll freie Höhenwahl dem Sieger ermöglichen.
Der aK-Startende ist aber nicht der Sieger, sondern der Beste der regulär gemeldetem. Also wird diesem diese Möglichkeit zu teil und der aK-Startende darf mitmachen ohne Einfluss auf die Höhen.
Wenn sie beide regulär dabei wären, würde, wie schon gesagt wurde eine PB für beide nicht reichen. Es müsste für beide ein Rekord sein (können auch verschiedene Rekorde sein) oder es ist für beide Athleten eine gemeinsame Qualileistung für eine höherwertige Meisterschaft ist.
Es handelt sich dabei um 2 einzelne Wettbewerbe, die nur "zufällig" auf einer Anlage stattfinden. Das heißt beide Sieger können die Höhe jeweils allein bestimmen und ggf. springt der 14jährige nach den 1,50m --> 1,52m und der 15jährige 1,55m oder so.
Bei der AK ist es (aus meiner Sicht) so:
IWR Regel 181.1: Vor Beginn des Wettkampfs gibt der Obmann des Kampfgerichts den
Wettkämpfern die Anfangshöhe und die weiteren Sprunghöhen bekannt,
auf die die Sprunglatte jeweils nach Beendigung eines Durchgangs höher
gelegt wird, bis nur noch ein als Gewinner feststehender Wettkämpfer im
Wettkampf verblieben ist
In Kombination dazu:
IWR Regel 181.4
Außer es ist nur noch ein Wettkämpfer im Wettkampf verblieben und hat
diesen gewonnen (d.h. solange der Sieger noch nicht feststeht), gilt: ....
Um solchen nicht eindeutigen Fragen zu klären, sollte man sich immer fragen, was soll die Regel ermöglichen oder verhindern. Durch die Erläuterung bei 181.4 in der Klammer ist aus meiner Sicht klar, dass es reicht um Sieger zu sein um alleine bestimmen zu dürfen. Die Regel soll freie Höhenwahl dem Sieger ermöglichen.
Der aK-Startende ist aber nicht der Sieger, sondern der Beste der regulär gemeldetem. Also wird diesem diese Möglichkeit zu teil und der aK-Startende darf mitmachen ohne Einfluss auf die Höhen.
Wenn sie beide regulär dabei wären, würde, wie schon gesagt wurde eine PB für beide nicht reichen. Es müsste für beide ein Rekord sein (können auch verschiedene Rekorde sein) oder es ist für beide Athleten eine gemeinsame Qualileistung für eine höherwertige Meisterschaft ist.