02.01.2016, 11:33
(29.12.2015, 16:27)nordlicht63 schrieb: Es scheint ja eine Spaßveranstaltung gewesen zu sein.
Bei Punkt 2 muss laut IWR vom Abdruck des Bommels gemessen werden.
IWR Regel 184.8:
"(...) Der Sprung muss vom nächstliegenden Abdruck der durch irgendeinen Körperteil oder etwas, das, als es den Abdruck verursachte, am Körper befestigt war, in der Sprunggrube hinterlassen wurde (...)"
Da die Mütze bei Punkt 3 zum Zeitpunkt des Abdrucks nicht mehr am Körper befestigt war, hätte hier der "Weihnachtsmann" Glück und die Messung erfolgt vom regulären Abdruck.
Da sind die IWR aber nicht sachgerecht. Ein Springer könnte sich doch während des Sprungs von einem mitgeführten Gegenstand befreien und dadurch seine Fluggeschwindigkeit vergrößern (Impulserhaltungssatz!)
Wer nicht fliegen kann, soll wenigstens Diskuswerfen!