16.12.2015, 22:45
(16.12.2015, 19:50)kari.hgw schrieb: Theoretisch wären Ersatzversuche auch ohne Behinderung möglich, z.B. wenn das Kampfgericht beim Stabhoch die Ständer falsch einstellt oder beim Hammerwurf der falsche Flügel hineingedreht ist.Finde ich seltsam argumentiert. Wenn ein Ausscheiden aus Fehlern des Kampfgerichts resultiert, warum muss das dann schon am Beginn des Wettbewerbs reklamiert worden sein? Man kann sich verschiedenste Gründe ausdenken, warum dies nicht gleich geschah.
Hier allerdings liegt aus meiner Sicht kein Grund für einen Ersatzversuch vor:
Er hätte den Mangel schon vorher, spätestens aber beim ersten Versuch anmelden können und
ein Wir-sind-ausgeschieden-also-gucken-wir-mal-wo-wir-meckern-können-um-wieder-dabei-zu-sein finde ich schwierig.
Oder hat das Kampfgericht auch drei Fehlversuche frei?