Die Staffel darf bis zu zwei Ersatzläufer benennen. Ein Procedere, wie die Umbesetzung mit dem Personal am Stellplatz geregelt werden muss, ist m.E. nicht vorgeschrieben.
Also Entscheidung 1: OK
Die Staffel tritt am nächsten Tag in der ursprünglich gemeldeten Aufstellung an. Sofern der ausgewechselte Athlet seinen Startverzicht in der ersten Runde dem Kampfgericht rechtzeitig mitgeteilt hatte, und seine Entscheidung medizinisch überprüft wurde, wäre das für die 2. Entscheidung: OK
Entscheidung 3 klingt nachvollziehbar, denn der 400-m-Läufer könnte ja in einem Rennen gleichzeitig Sieger und Besiegter werden als Mitglied zweier Staffelmannschaften durch den Wettbewerb hindurch. Mir ist keine Regel bekannt, die den Wechsel zwischen den Staffeln verbieten würde. Also: nicht OK.
Gibt es denn dazu eine Regel?
Also Entscheidung 1: OK
Die Staffel tritt am nächsten Tag in der ursprünglich gemeldeten Aufstellung an. Sofern der ausgewechselte Athlet seinen Startverzicht in der ersten Runde dem Kampfgericht rechtzeitig mitgeteilt hatte, und seine Entscheidung medizinisch überprüft wurde, wäre das für die 2. Entscheidung: OK
Entscheidung 3 klingt nachvollziehbar, denn der 400-m-Läufer könnte ja in einem Rennen gleichzeitig Sieger und Besiegter werden als Mitglied zweier Staffelmannschaften durch den Wettbewerb hindurch. Mir ist keine Regel bekannt, die den Wechsel zwischen den Staffeln verbieten würde. Also: nicht OK.
Gibt es denn dazu eine Regel?