Da muss man dir natürlich einerseits vollkommen Recht geben. Aber das dispensiert uns nicht von der Notwendigkeit einer juristischen Handhabe des Dopingproblems. Im Übrigen kann es kein Zwangssystem für die Lauterkeit von Motiven geben - das dann von einer Gesinnungspolizei überwacht wird. Denn dies verkehrt die Moral in ihr Gegenteil. Das aber weiß der ‚Moralist’. Deshalb hütet er sich vor der Anmaßung. Selbst der sog. Rigorist Kant war sich im Klaren darüber, dass man sich nicht mal der eigenen Lauterkeit völlig sicher sein kann. Deshalb macht es sehr viel Sinn, wenn das Recht die Lauterkeit gar nicht erst verlangt. Gleichwohl ist es wünschenswert, wenn Akteure sich klar gegen Dope bekennen- und auch das besagte Betriebsklima kultivieren. Aber das sind verdienstliche Handlungen – entsprechen also nicht moralischen Sollensforderungen. (Wobei natürlich auf der Begründungsebene die Sache eindeutig ist: Doping ist moralisch nicht akzeptabel. Darauf stützt sich das Recht)
Zum Thema Entscheidungsfindung. Bieris Statement ist nicht zuletzt eine Reaktion auf das Argument der „vorherigen Gehirnaktivierung“. Die Replik findet sich jedoch in einem anderen Artikel. (Der mir jedoch nicht zur Verfügung steht) Nur, was soll die Aktivierung beweisen? Dass der Auffassung zu widersprechen ist, das Bewusstsein sei nicht an materielle Prozesse gebunden? So was behaupten nur Dualisten. Aber der Dualismus ist keine Voraussetzung von freiem Willen in dem Sinn, wie ihn Bieri definiert. Der Rest der Thesen wiederholt nur das Gesagte. Z.B., dass wir in unseren Institutionen davon ausgehen, dass Menschen verantwortlich gemacht werden können. Und die sozialpsychologischen Experimente stützen unser Alltagsverständnis. Schön! Trotzdem ist es ebenso eine sozialpsychologische Binsensweisheit, dass unsere Handlungen auch Zwängen unterliegen. Aber die einzig plausible Schlussfolgerung ist, dass die Rede vom freien Willen kein bloßer Sachverhalt oder eine Tatsache ist. Sondern v.a. einen normativen Gehalt transportiert. Was nichts anderes heißt, dass der Mensch von seiner Vernunft Gebrauch machen soll. Wenn ich nicht völlig falsch liege, war das die Losung der Aufklärung. Käme also einer daher und würde sagen: dieser Anspruch ist empirisch widerlegt, begeht er bereits einen Kategorienfehler. Aber was nützt der tausendste Hinweis auf den logischen Unterschied zwischen Normativität und Faktizität. Hartnäckige Glaubensverfechter lassen sich selten durch Argumente überzeugen, die nicht in ihr eigenes Koordinatensystem passen.
Zum Thema Entscheidungsfindung. Bieris Statement ist nicht zuletzt eine Reaktion auf das Argument der „vorherigen Gehirnaktivierung“. Die Replik findet sich jedoch in einem anderen Artikel. (Der mir jedoch nicht zur Verfügung steht) Nur, was soll die Aktivierung beweisen? Dass der Auffassung zu widersprechen ist, das Bewusstsein sei nicht an materielle Prozesse gebunden? So was behaupten nur Dualisten. Aber der Dualismus ist keine Voraussetzung von freiem Willen in dem Sinn, wie ihn Bieri definiert. Der Rest der Thesen wiederholt nur das Gesagte. Z.B., dass wir in unseren Institutionen davon ausgehen, dass Menschen verantwortlich gemacht werden können. Und die sozialpsychologischen Experimente stützen unser Alltagsverständnis. Schön! Trotzdem ist es ebenso eine sozialpsychologische Binsensweisheit, dass unsere Handlungen auch Zwängen unterliegen. Aber die einzig plausible Schlussfolgerung ist, dass die Rede vom freien Willen kein bloßer Sachverhalt oder eine Tatsache ist. Sondern v.a. einen normativen Gehalt transportiert. Was nichts anderes heißt, dass der Mensch von seiner Vernunft Gebrauch machen soll. Wenn ich nicht völlig falsch liege, war das die Losung der Aufklärung. Käme also einer daher und würde sagen: dieser Anspruch ist empirisch widerlegt, begeht er bereits einen Kategorienfehler. Aber was nützt der tausendste Hinweis auf den logischen Unterschied zwischen Normativität und Faktizität. Hartnäckige Glaubensverfechter lassen sich selten durch Argumente überzeugen, die nicht in ihr eigenes Koordinatensystem passen.